Bewährung für psychisch Kranken
Der Brandstifter vom Hauptbahnhof muss vorerst nicht in eine geschlossene Klinik.
STADTMITTE (wuk) Er soll noch eine Chance haben, sein Leben wieder in den Griff zu kriegen, entschied das Landgericht am Mittwoch und verhängte für einen 54-jährigen Psychiatrie-Patienten zwar seine Unterbringung in einer geschlossenen Klinik – setzte diese Unterbringung aber zur Bewährung aus.
Der Mann hatte zu Prozessbeginn Anfang Februar gestanden, aus Wut über seinen Ex-Arbeitgeber im Juli 2020 einen Brandanschlag auf eine von dessen Boutiquen im Düsseldorfer Hauptbahnhof verübt zu haben. Der gesamte Bahnhof war seinerzeit wegen des folgenden Großeinsatzes über Stunden hinweg lahm gelegt worden.
Er habe zur Tatzeit erstmals seit 15 Jahren seine Arznei gegen eine aggressive Psychose nicht mehr genommen, habe am Tag vor dem Anschlag sogar versucht, sich von einem Bekannten in einer Psychiatrie unterbringen zu lassen. „Die haben mich aber nicht aufgenommen,“sagte er nach seiner Festnahme.
Am frühen Morgen des Tattages sei er daher mit einer brisanten Mixtur zum Hauptbahnhof aufgebrochen: Mit Spiritus, Papier, Zucker, Batterien und Spraydosen habe er einen Brand in der Ladenzeile legen wollen, dazu ein Loch in die Schaufensterscheibe jener Boutique seines Ex-Chefs geschlagen. Durch diese Öffnung stellte er einen Topf mit den mitgebrachten Utensilien in die Auslagen, wollte das Gemisch durch eine brennende Papiertüte entzünden. Ein Bahnkunde, der das zufällig beobachtete, zog die Tüte aber sofort wieder heraus und warf sie zu Boden.
Als Motiv gab der 54-Jährige an, sein Ex-Chef habe ihn um etliche Ideen für eine professionelle Ladengestaltung geprellt. Nach Experten-Meinung müsse der 54-Jährige zwar als gemeingefährlich gelten, aber immerhin nehme er seine Medikamente inzwischen wieder regelmäßig. Unter diesen Umständen hat das Landgericht die Zwangs-Unterbringung des Psychiatriepatienten jetzt ausgesetzt – unter strengen Auflagen und bei zugleich engmaschiger Psychiatrie-Betreuung.