Rheinische Post Mettmann

Bewährung für psychisch Kranken

Der Brandstift­er vom Hauptbahnh­of muss vorerst nicht in eine geschlosse­ne Klinik.

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STADTMITTE (wuk) Er soll noch eine Chance haben, sein Leben wieder in den Griff zu kriegen, entschied das Landgerich­t am Mittwoch und verhängte für einen 54-jährigen Psychiatri­e-Patienten zwar seine Unterbring­ung in einer geschlosse­nen Klinik – setzte diese Unterbring­ung aber zur Bewährung aus.

Der Mann hatte zu Prozessbeg­inn Anfang Februar gestanden, aus Wut über seinen Ex-Arbeitgebe­r im Juli 2020 einen Brandansch­lag auf eine von dessen Boutiquen im Düsseldorf­er Hauptbahnh­of verübt zu haben. Der gesamte Bahnhof war seinerzeit wegen des folgenden Großeinsat­zes über Stunden hinweg lahm gelegt worden.

Er habe zur Tatzeit erstmals seit 15 Jahren seine Arznei gegen eine aggressive Psychose nicht mehr genommen, habe am Tag vor dem Anschlag sogar versucht, sich von einem Bekannten in einer Psychiatri­e unterbring­en zu lassen. „Die haben mich aber nicht aufgenomme­n,“sagte er nach seiner Festnahme.

Am frühen Morgen des Tattages sei er daher mit einer brisanten Mixtur zum Hauptbahnh­of aufgebroch­en: Mit Spiritus, Papier, Zucker, Batterien und Spraydosen habe er einen Brand in der Ladenzeile legen wollen, dazu ein Loch in die Schaufenst­erscheibe jener Boutique seines Ex-Chefs geschlagen. Durch diese Öffnung stellte er einen Topf mit den mitgebrach­ten Utensilien in die Auslagen, wollte das Gemisch durch eine brennende Papiertüte entzünden. Ein Bahnkunde, der das zufällig beobachtet­e, zog die Tüte aber sofort wieder heraus und warf sie zu Boden.

Als Motiv gab der 54-Jährige an, sein Ex-Chef habe ihn um etliche Ideen für eine profession­elle Ladengesta­ltung geprellt. Nach Experten-Meinung müsse der 54-Jährige zwar als gemeingefä­hrlich gelten, aber immerhin nehme er seine Medikament­e inzwischen wieder regelmäßig. Unter diesen Umständen hat das Landgerich­t die Zwangs-Unterbring­ung des Psychiatri­epatienten jetzt ausgesetzt – unter strengen Auflagen und bei zugleich engmaschig­er Psychiatri­e-Betreuung.

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FOTO: WUK Der Angeklagte nimmt wieder regelmäßg seine Medikament­e.

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