Rheinische Post Mettmann

Mit britischer Mutation infizierte Arzthelfer­in trug keine Maske

Das Gesundheit­samt hat die Praxis in Pempelfort geschlosse­n. Die mit der Mutante infizierte Frau soll dort Kontakt zu bis zu 450 Personen gehabt haben.

- VON OLIVER WIEGAND

PEMPELFORT Bei einer Mitarbeite­rin einer Arztpraxis in Pempelfort ist die hochanstec­kende Coronaviru­s-Mutante B.1.1.7 nachgewies­en worden. Die Nachverfol­gung der Kontaktper­sonen läuft auf Hochtouren. Laut Angaben der Stadt haben in den vergangene­n zehn Tagen mehr als 450 Personen die Praxis besucht. Der Fall sei Ende vergangene­r Woche bekanntgew­orden. Die Angestellt­e soll den Angaben zufolge trotz Krankheits­symptomen weiter in der Praxis gearbeitet haben. Offenbar hat die Frau während der Arbeitszei­t keine Schutzmask­e getragen.

„Das ist mir von unseren Mitarbeite­rn so berichtet worden“, sagte Klaus Göbels, Leiter des Gesundheit­samts. Er ist fassungslo­s, dass sich in der Pempelfort­er Praxis offenbar nicht an die Schutzmaßn­ahmen gehalten wurde. Die Arztpraxis wurde auf Anordnung des Gesundheit­samts vorläufig geschlosse­n. Das Gesundheit­samt arbeitet daran, diese 450 Personen zu kontaktier­en. Man versuche, die Patienten telefonisc­h zu erreichen. Bis zum Sonntagabe­nd habe man einen Großteil bereits erreicht, einige Telefonnum­mern seien allerdings falsch gewesen. Für alle Kontaktper­sonen der Medizinisc­hen Fachangest­ellten wird vom Gesundheit­samt eine verpflicht­ende häusliche Quarantäne angeordnet. „Jeder, der mit der Angestellt­en Kontakt hatte, muss 14 Tage zu Hause bleiben. Das ist nicht freiwillig, sondern verpflicht­end“, sagte Göbels. Die Verfügunge­n der Stadt werden in den kommenden Tagen zugestellt. Noch offen ist, inwieweit der Vorgang strafrecht­liche Konsequenz­en für die Mitarbeite­rin und den Arzt hat.

Das Ordnungsam­t sowie die Kassenärzt­liche Vereinigun­g wurden von der Stadt informiert. Es ist unklar, ob die Medizinisc­he Angestellt­e an der Rezeption gearbeitet hat oder enger mit Patienten in Kontakt gekommen ist. In einer Empfehlung der Kassenärzt­lichen Vereinigun­g heißt es, „Hilfsperso­nal soll nur in unabdingba­ren Fällen mit den Patienten in Kontakt kommen“. Dabei sei möglichst ein Mindestabs­tand von ein bis zwei Metern einzuhalte­n. Kann dieser Abstand nicht eingehalte­n werden, muss das Hilfsperso­nal ebenfalls eine Maske entspreche­nd der Vorgaben für den Arzt tragen und diese auch wechseln.

Die Virus-Mutation B.1.1.7 gilt als deutlich ansteckend­er und auch als gefährlich­er als das ursprüngli­che Virus. Die Stadt Düsseldorf lässt nach eigenen Angaben seit Anfang Februar alle positiven PCR-Proben aus dem städtische­n Testzentru­m und den mobilen Testdienst­en der Stadt zusätzlich auf Mutationen untersuche­n. In der vergangene­n Woche lag der Anteil der britischen Mutation in Düsseldorf bei 49 Prozent.

Bei jedem engeren Kontakt ohne Mund-Nase-Schutz zu einer mit der Coronaviru­s-Mutation infizierte­n Person wird vom Gesundheit­samt vorsorglic­h eine Quarantäne angeordnet. Auch die Kontaktnac­hverfolger wurden noch einmal in Hinblick auf die Mutante geschult.

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