Opfer erschien nicht zum Prozess
Aus Rache sollen zwei Männer einen V-Mann der Polizei angegriffen haben.
STADTMITTE (wuk) Ohne Aussagen der beiden Angeklagten und ihres mutmaßlichen Opfers (36) hat das Landgericht am Dienstag den Prozess gegen zwei Männer (27/28) begonnen. Ihnen wird angelastet, als Angehörige einer ethnischen Minderheit Ende 2018 einen V-Mann aus den eigenen Reihen angegriffen und geplant zu haben, dessen rechte Hand dauerhaft unbrauchbar zu machen. Das Motiv soll laut Anklage Rache dafür gewesen sein, dass der V-Mann der Polizei drei Jahre zuvor an der Festnahme und Verurteilung von zwei anderen Mitgliedern der Minderheit mitgewirkt habe.
Zu Prozessbeginn ließ sich das Opfer jedoch entschuldigen. Der V-Mann teilte dem Gericht mit, er sei krank, befinde sich gerade beim Arzt und könne als Kronzeuge gegen das angeklagte Duo daher nicht auftreten. Und die Angeklagten hüllten sich zunächst in Schweigen. Der 27-Jährige war nur bereit, seinen Lebenslauf zu schildern, wonach er zunächst als Auto-Mechaniker, dann bei der Gebäudereinigung eines Onkels gearbeitet habe.
Die Anklage wirft beiden vor, im Dezember 2018 in einer Disko an der Adersstraße dem V-Mann mit seiner Ermordung gedroht zu haben. So habe er den Ehrenkodex in ihren Reihen massiv gebrochen, als er Jahre zuvor in Süddeutschland als V-Mann die Behörden auf ein Paar hingewiesen hatte, das später wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurde.
Als es deswegen in der Disko zu einer Prügelei kam, wurde der V-Mann laut Anklage von einem Faustschlag getroffen, zerschlug in Gegenwehr ein Glas auf dem Kopf des Angreifers, wurde von beiden Angeklagten dann aber überwältigt. Einer der Täter zerschlug angeblich eine Flasche auf dem Kopf des Opfers und stach mit den Scherben des Flaschenhalses auf die rechte Hand des V-Manns ein. Dadurch sollte, so die Anklage weiter, die Hand des „Verräters kaputt gemacht“werden. Durch die Stiche und Schnitte wurden an der Hand des V-Manns mehrere Sehnen und Arterien durchtrennt. Das Opfer trug dennoch keine bleibenden Schäden davon. Der Prozess geht planmäßig am 17. März weiter.