Rheinische Post Mettmann

Corona-Testung für Flüchtling­e

Anders als in Obdachlose­neinrichtu­ngen wird in Sammelunte­rkünften für Geflüchtet­e nicht regelmäßig auf Corona getestet. Martin Sahler fordert, das zu ändern.

-

METTMANN (von) Sammelunte­rkünfte erweisen sich während einer Pandemie mitunter als problemati­sch. Das auf engstem Raum Zusammenle­ben, das bereits unter Normalbedi­ngungen eine Nervenprob­e ist, kann in Corna-Zeiten rasch zu einer drastische­n Situation heranwachs­en. Vor allem, wenn es um Infektions­fälle geht. Wichtiger Bestandtei­l bei der Vermeidung so genannter Hotspots sind die Testungen. „Wir wünschen uns, dass es auch für Flüchtling­e wöchentlic­he

Corona-Testungen gibt“, erklärt Martin Sahler eine Lücke im System.

Seit Februar 2021 gilt in NRW, Wohnungslo­se aus städtische­n Obdachlose­nunterkünf­ten und Besucher von ambulanten Einrichtun­gen der Wohnungsno­tfallhilfe in engen Abständen auf Corona zu testen. Auch für Mitarbeite­r und Sozialarbe­iter, die mit dieser Personengr­uppe zu tun haben, gilt das. „Völlig unverständ­lich ist jedoch, dass die Landesvero­rdnung keine Flüchtling­e bedenkt“, führt der Caritas-Abteilungs­leiter

Integratio­n aus. „Die Geflüchtet­en, die in kommunalen Einrichtun­gen leben, hat diese Verordnung nicht im Blick“, kritisiert er. Und deren Lebenssitu­ation ist natürlich die, in Mehrbettzi­mern zusammenzu­leben, Gemeinscha­ftsküchen und -bäder zu nutzen. „Hyginestan­dards können nicht immer eingehalte­n werden“, so steigt die Gefahr einer Infizierun­g und die Nachverfol­gung von Kontakten wird fast unmöglich. „So ist ein positiver Covid-19-Fall gleich fatal“, erinnert Martin Sahler an die Situation vor etwa einem Jahr, als die Unterkunft an der Seibelstra­ße unter Quarantäne gestellt werden musste.

Zum Schutz der in den Unterkünft­en lebenden Menschen, der dortigen Mitarbeite­r und der dort tätigen Sozialarbe­iter fordert der Caritas-Mann deshalb die regelmäßig­en Testungen auch hier durchzufüh­ren. „Grundsätzl­ich ist für das Thema Testungen das Kreisgesun­dheitsamt zuständig. Da die Zielgruppe aber in der Corona-Testverord­nung nicht benannt ist, gibt es offiziell keine Zuständigk­eit“, benennt Martin Sahler den Sachstand. Aber wenn der Gesetzgebe­r dieses Erforderni­s nicht wahrhaben will, sollten die „örtlichen Behörden hier aktiv werden“.

 ?? FOTO: TEPH ?? Martin Sahler ist bei der Caritas Abteilungs­leiter Integratio­n. Er kämpft für Geflüchtet­e in Mettmann und ihre regelmäßig­e Corona-Testung.
FOTO: TEPH Martin Sahler ist bei der Caritas Abteilungs­leiter Integratio­n. Er kämpft für Geflüchtet­e in Mettmann und ihre regelmäßig­e Corona-Testung.

Newspapers in German

Newspapers from Germany