Pfleger soll schwerkranke Seniorin vergewaltigt haben
Ein häuslicher Pfleger soll sich in Köln mehrfach an einer 81-jährigen, körperlich behinderten Frau vergangen haben. Nun steht er vor Gericht.
KÖLN (hsr) Der Pfleger Marian I. sollte eine Hilfe sein für eine 81-jährige schwerkranke Frau. Er sollte für sie kochen, putzen und die Wohnung in Ordnung halten – doch der Mann soll die Seniorin vergewaltigt haben. Ein Justizbeamter schiebt Marian I. am Montag im Rollstuhl in Saal 210 des Kölner Landgerichts. Der 63-Jährige hält seinen Kopf gesenkt, die weißen Haare fallen ihm ins Gesicht. Gestützt von seiner Verteidigerin
schafft er es zu seinem Platz. „Meine Beine und mein Rücken sind völlig kaputt“, sagt er später im Prozess. Sein Zustand sei die Spätfolge einer Rückenoperation.
Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass I. die Seniorin innerhalb einer Woche dreimal vergewaltigt hat. Die Frau war völlig wehrlos. Sie ist seit zehn Jahren gelähmt, als Folge eines Schlaganfalls kann sie sich seit 2019 auch sprachlich nicht mitteilen. Weil der Pfleger die Situation, in der sie ihm anvertraut war, so kaltblütig ausgenutzt hat, bezeichnet die Anklage die Taten als besonders erniedrigend.
Schon bei Verlesung der Anklage beginnt der Angeklagte zu weinen. Auch als er Fragen des Gerichts beantwortet, bricht er immer wieder in Tränen aus. Er streitet ab, die Frau vergewaltigt zu haben, räumt nur den Versuch ein. Der Vorsitzende
Richter Benjamin Roellenbleck hakt mehrmals nach: „Überlegen Sie nochmal, ob Sie bei dieser Aussage bleiben wollen“, sagt er zum Angeklagten. Er weist darauf hin, dass eindeutige DNA-Spuren als Beweise gesichert wurden. Am schwersten belasten den Angeklagten aber Videoaufnahmen. Die Tochter der Seniorin hatte eine Kamera im Schlafzimmer ihrer Mutter installiert, die auf Bewegungen reagierte – die Kamera
zeichnete alle drei Taten auf. Sie war als Hilfsmittel zur Kontrolle der Schwerkranken gedacht. I. bleibt bei seiner Aussage. Er habe schon seit Jahren Erektionsprobleme. „Ich wollte aber wissen, ob es noch geht“, sagt er. Der Vorsitzende fragt ihn, ob er sich Gedanken darüber gemacht habe, wie das für die ältere Dame sei? „Ich habe nur an die Möglichkeit gedacht, ob es überhaupt noch funktioniert“, antwortet I. Er habe keine nähere Verbindung zu der Frau gehabt, es sei ein „Geschäftsverhältnis“gewesen.
Der gelernte Maurer, der in seiner Heimat Rumänien viele Jahre in Metallfabriken gearbeitet hat, hat 2016 eine Schulung zum Altenpfleger gemacht. Nach verschiedenen Jobs in der Pflege, sollte er sich im vergangenen Jahr sechs Wochen lang um die Kölnerin kümmern. Ein Urteil wird für den 26. März erwartet.