Das bringt das neue Infektionsschutzgesetz
Am Dienstag hat die Bundesregierung die Verschärfung der Corona-Maßnahmen auf den Weg gebracht. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick.
BERLIN Die Bundesregierung hat eine einheitliche Notbremse im Kampf gegen Corona auf den Weg gebracht. Sie muss vom Bundestag und in Rücksprache mit den Ländern noch beschlossen werden.
Kabinett Die erste Hürde haben die Änderungen mit der Kabinettsbefassung am Dienstag überwunden, innerhalb der Bundesregierung gab es binnen weniger Tage Einvernehmen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) dringt nun auf eine zügige Verabschiedung der Bundes-Notbremse. „Die bundeseinheitlich geltende Notbremse
ist überfällig, denn, auch wenn es schwer fällt, das auch heute wieder zu hören: Die Lage ist ernst, und wir alle müssen sie auch ernst nehmen.“Abzuwarten, bis alle Intensivbetten belegt seien, wäre zu spät. „Das dürfen wir nicht zulassen, und wir dürfen auch die Hilferufe der Intensivmediziner nicht überhören“, sagte Merkel.
100er-Regel Die Bundes-Notbremse soll dann ziehen, wenn in einem Landkreis oder in kreisfreien Städten an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 100 überschritten wird. Ab dem übernächsten Tag gelten automatisch schärfere Maßnahmen, die erst wieder gelockert werden können, wenn diese Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen 100 unterschreitet. Nach dem Willen der Bundesregierung soll sich künftig ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen, Kinder bis 14 Jahre zählen extra. Für Beerdigungen soll künftig eine Höchstgrenze von 15 Personen gelten.
Ausgangssperre Zwischen 21 und 5 Uhr soll es eine Ausgangssperre in Regionen mit einem Inzidenzwert über 100 geben. Das eigene Grundstück darf dann nicht mehr verlassen werden – außer in Notfällen bei Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum. Ausgenommen sind in der Regel auch die Ausübung eines Berufs oder Mandats. Das Gleiche gilt für die Wahrnehmung von Sorge- oder Umgangsrecht, die unaufschiebbare Betreuung Unterstützungsbedürftiger oder Minderjähriger oder die Begleitung Sterbender.
Lockdown Alle Freizeiteinrichtungen sollen schließen sowie der Einzelhandel – mit Ausnahmen für Apotheken, Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Blumenläden oder Gartenmärkte. Sport ist nur noch allein oder zu zweit erlaubt. Restaurants dürfen Speisen nur zum Abholen oder Ausliefern anbieten. Alle körpernahen Dienstleistungen sind untersagt, ausgenommen sind jene, „die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, sowie
Friseurbetriebe“. Dabei müssen FFP2-Masken getragen werden. Wer zum Friseur will, muss ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen. In Bus, Bahn und Taxi sind FFP2-Masken Pflicht, touristische Übernachtungen sind untersagt. Gottesdienste sind von der Notbremse nicht erfasst.
Schulen Eine Sonderregelung hat der Bund für Schulen auf den Weg gebracht, die unabhängig vom 100er-Wert der Notbremse gilt. Demnach müssen Schüler sowie Lehrkräfte im Präsenzunterricht zweimal pro Woche getestet werden. Außerdem wird der Präsenzunterricht verboten, wenn eine Region eine Sieben-Tage-Inzidenz von 200 oder mehr aufweist, Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich. Diese Bremse gilt auch für Kitas, die Länder können aber Notbetreuung ermöglichen.
Trotz des Drucks aus der Bundesregierung und mahnender Worte von Intensivmedizinern wollen die Fraktionen kein Eilverfahren im Parlament ermöglichen, mit dem ein Beschluss noch in dieser Woche möglich gewesen wäre. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD sahen zwar ausreichende Beratungszeit, AfD und FDP übten jedoch Kritik. Die erste Beratung im Plenum ist für Freitag und der Bundestagsbeschluss für Mittwoch kommender Woche geplant.