Zum Wodkatrinken in den Supermarkt
Weil wegen Corona die Kneipen zu sind, wurde ein 29-Jähriger zum Ladendieb – erklärte er dem Gericht.
Düsseldorf Auch das Schlucken der Beute am Tatort schützt einen Dieb nicht vor einer Verurteilung. Das erfuhr ein 29-jähriger Ladendieb am Donnerstag beim Amtsgericht. Sieben Tage zuvor war der vielfach vorbestrafte Angeklagte in einem Supermarkt im Norden der Stadt dabei ertappt worden, wie er eine Wodkaflasche aus dem Warenregal nahm, sie an die Lippen setzte und etwa ein Drittel davon vor Ort konsumierte.
Das brachte ihm nach einer Woche U-Haft jetzt im beschleunigten Verfahren eine Anklage wegen Diebstahls geringwertiger Sachen ein – und im Ergebnis eine Strafe von 900 Euro. Für den arbeits- und wohnsitzlosen Mann dürfte das damit der vermutlich teuerste Wodka seines Lebens gewesen sein.
Kurz vor Ladenschluss gegen 22 Uhr hatte sich der Angeklagte am Supermarkt-Wodka vergriffen, wie er vor Gericht zugab. Die rund zehn Euro teure 0,7-Liter-Flasche hatte er nach einem kräftigen Schluck wieder verschlossen und zurück ins Regal gestellt.
„Ich war das auf jeden Fall“, gestand er zwar, sah sich aber auch als indirektes Opfer der Corona-Beschränkungen: Drei Bier habe er am Tattag schon getrunken, aber „weil die Kneipen alle geschlossen sind“, habe er zum Nachtrunk eben jenen
Supermarkt aufgesucht.
Laut Anklage hatte er sich dort rund 0,2 Liter der hochprozentigen Ware einverleibt, also einen Wert von etwa 3,50 Euro direkt am Tatort konsumiert. Da der Begriff des einst sogar straffreien „Mundraubs“allerdings schon seit 1975 nicht mehr gilt, wurde sein Delikt jetzt als „Diebstahl geringwertiger Sachen“gewertet.
Wegen etlicher ähnlicher Vorstrafen wollte ihn die Staatsanwältin dafür sogar drei Monate hinter Gitter bringen, doch der Richter urteilte deutlich milder. Er ließ den 29-Jährigen aus der U-Haft frei und verhängte für den Wodkadiebstahl eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je zehn Euro, also 900 Euro insgesamt. Und da der Angeklagte buchstäblich ein armer Schlucker ist, darf er die Strafe in 20-Euro-Raten abstottern oder auch abarbeiten.