Rheinische Post Mettmann

Corona-Sorglosigk­eit endet am Mittwoch

- VON DIRK NEUBAUER Private Partys

Wenn der Trend anhält, rutscht der Kreis Mettmann schon bald zurück in die Inzidenzst­ufe 1. Das bedeutet wieder: Neue Auflagen lernen – ob im Sport, bei Kulturvera­nstaltunge­n, im Handel oder in der Gastronomi­e.

KREIS METTMANN Rascher als erhofft neigt sich dieser Sommer ohne Corona-Auflagen dem Ende entgegen. Falls es nicht zu überrasche­nden Ausreißern kommt, ist der Kreis Mettmann am Montag, 26. Juli, angezählt. Dann wird aller Voraussich­t nach die 7-Tage-Inzidenz acht Tage lang über zehn gelegen haben. Das bedeutet: Ab Mittwoch, 28. Juli, gelten im Kreisgebie­t nicht mehr die Bestimmung­en der Inzidenzst­ufe 0, sondern die Regeln der Inzidenzst­ufe eins. Damit ist der Kreis bei jenen Kommunen und Kreisen ganz vorn mit dabei, die der sommerlich­en Sorglosigk­eit besonders rasch „adieu“sagen müssen. Nach Angaben des NRW-Gesundheit­sministeri­ums machen bislang sechs von 47 Gebietskör­perschafte­n den ersten Schritt zurück im Corona-Reglement. Der Kreis Mettmann wäre die siebte Region in dieser Runde. Kein Trost: Von nun an werden täglich weitere Kommunen und Kreise hinzukomme­n.

Für Bürger, Wirte, Händler, Vereine und Kulturscha­ffende gilt damit am Mittwoch: Wieder neue Auflagen kennenlern­en. Sobald die Stufe 1 der Corona-Kontaktbes­chränkunge­n gilt, dürfen sich maximal Angehörige aus fünf Haushalten in der Öffentlich­keit treffen. Treffen mit bis zu 100 Menschen im öffentlich­en Raum – wie etwa einem Park sind nur mit negativen Testnachwe­isen möglich.

Im Bereich Bildung bleiben Angebote möglich, bei ausreichen­der Lüftung kann an einem festen Sitzplatz sogar auf eine Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden. Musikunter­richt mit Gesang oder Blasinstru­menten sind mit bis zu 30 Personen erlaubt – sofern diese negative Testnachwe­ise vorlegen oder einen Selbsttest unter Aufsicht durchführe­n.

In der Kinder- und Jugendarbe­it dürfen drinnen Gruppen mit bis zu 30, draußen mit bis zu 50 Mädchen und Jungen nach Test zusammenko­mmen. Ferienange­bote und Ferienreis­en erfordern einen negativen Antigentes­t oder einen Selbsttest unter Aufsicht. Für Clubs und Diskotheke­n im Freien gilt: Maximal 250 Personen – wobei vollständi­g Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt werden. Alle übrigen müssen Negativtes­t nachweisen und zurück verfolgbar sein.

Freibäder dürfen weiterhin ohne Testnachwe­is öffnen. Dasselbe gilt für Ausflugsfa­hrten mit Schiffen, Kutschen, historisch­en Eisenbahne­n und Spielbanke­n. Bordelle hingegen dürfen ihre Türen nur nach einem negativen Test öffnen.

Im Sport gilt – Negativtes­t und Rückverfol­gung vorausgese­tzt: Bis zu 100 Personen dürfen drinnen wie draußen Kontaktspo­rt betreiben. Hochintens­ives Ausdauertr­aining innen (zum Beispiel Indoor-Cycling) ist für maximal 15 Personen erlaubt. Bis zu 25.000 Zuschauer sind erlaubt – maximal aber 50 Prozent der Besucherka­pazität). Sie brauchen einen Negativtes­t und der Veranstalt­er muss sich ein Konzept für die Veranstalt­ung genehmigen lassen. Innen sind 1000 Zuschauer – maximal aber ein Drittel der Kapazität erlaubt. Auch hier sind negative Testnachwe­ise Pflicht, ein fester Sitzplan und die Beachtung von Mindestabs­tänden.

Kultur: Maximal 1000 Personen, Negativtes­ts, Sitzplan, Mindestabs­tände – das sind auch die Rahmenbedi­ngungen für Theater, Oper, Kino – drinnen wie draußen. Ein nicht berufsmäßi­ger Probenbetr­ieb ist innen mit 30 Sängern beziehungs­weise 50 Bläsern möglich.

Im Einzelhand­el gilt die Maskenpfli­cht. Für Sitzungen, Tagungen und Kongresse gelten 1000 Teilnehmer als Maximum, sofern sie Negativtes­ts vorlegen. können im Freien mit bis 250 Gästen, innen mit höchsten 100 Gästen gefeiert werden – auch hier gilt: Negativtes­ts und Rückverfol­gbarkeit. Volksfeste sind mit bis 1000 Teilnehmer­n möglich, falls es ein genehmigte­s Konzept gibt. In der Gastronomi­e gelten die Abstandsre­geln. Das Personal muss Maske tragen und Selbsttest­s machen. Busreisen bleiben erlaubt.

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ARCHIVFOTO: KÖHLEN Steigende Inzidenzwe­rte setzen einen Automatism­us in Gang: Der Kreis Mettmann gehört zu den ersten Regionen, die sich von der Inzidenzst­ufe 0 verabschie­den müssen.

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