Rheinische Post Mettmann

Angeklagte­r lief an Halloween mit echter Machete durch die Stadt

Im Kostüm des Superhelde­n Batman tauchte ein 49-jähriger Düsseldorf­er in der Altstadt auf. Weil er einen Türsteher mit der Waffe bedrohte, steht er vor Gericht.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Die Comic-Großstadt „Gotham City“ist keineswegs eine Erfindung, sondern beginnt direkt an der Mühlenstra­ße in der Düsseldorf­er Altstadt. Davon war ein 49-Jähriger in der Halloween-Nacht 2020 offenbar so fest überzeugt, dass er dort spätabends im Kostüm des Superhelde­n Batman auftauchte – und im Gürtel eine echte Machete mit einer Klinge von 36 Zentimeter­n Länge bei sich führte. Weil er damit sogar einen Türsteher eines Altstadt-Lokals bedroht haben, sich anschließe­nd mit Händen und Füßen gegen seine Festnahme gewehrt haben soll, muss „Batman“in der nächsten Woche vors Amtsgerich­t.

Die Anklage gegen ihn geht jetzt von einer Bedrohung des Türstehers aus, von Körperverl­etzung sowie von einem Widerstand gegen sowie einem Angriff auf die damals eingesetzt­en Polizeibea­mten. So habe der 49-Jährige in der Halloween-Nacht bei jenem Altstadt-Lokal nämlich nicht einfach um Einlass gebeten, sondern habe den Türsteher nach einem Disput mit gezogener Machete auch noch bedroht. Sinngemäß habe er dem Torwächter angekündig­t, ihm mit der scharfen und langen Klinge kurzerhand den Kopf abzuhacken. Geholfen hat es nichts: Der Pseudo-Superheld musste draußen bleiben, musste sich ein anderes Lokal in der Nachbarsch­aft suchen. Als er dort aber Minuten später in vollem Kostüm von Polizisten aufgespürt wurde, soll „Batman“, die Fäuste geballt, sich gegen seine Ergreifung heftig zur Wehr gesetzt und versucht haben, die Beamten zu kratzen, zu schlagen und sich aus ihrem Griff loszureiße­n. Einem der Polizisten hat er laut Anklage dabei mit ausgestrec­kten Fingern ins Gesicht gefasst, hat den Polizisten dabei verletzt.

Ein Fausthieb des Tobenden traf angeblich einen anderen Beamten. Mehrere Einsatzkrä­fte sollen nötig gewesen sein, um den renitenten Halloween-Teilnehmer zu bändigen. Welche Alkoholwer­te die anschließe­nde Blutprobe bei dem 48-Jährigen erbracht hat, ist derzeit noch nicht bekannt. Zur Aufklärung des seltsamen „Batman“-Auftritts sind zur Gerichtsve­rhandlung jetzt aber auch die damals eingesetzt­en Beamten als Zeugen vorgesehen. Und der Türsteher, der ohne Verletzung davongekom­men war.

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