Angeklagter lief an Halloween mit echter Machete durch die Stadt
Im Kostüm des Superhelden Batman tauchte ein 49-jähriger Düsseldorfer in der Altstadt auf. Weil er einen Türsteher mit der Waffe bedrohte, steht er vor Gericht.
DÜSSELDORF Die Comic-Großstadt „Gotham City“ist keineswegs eine Erfindung, sondern beginnt direkt an der Mühlenstraße in der Düsseldorfer Altstadt. Davon war ein 49-Jähriger in der Halloween-Nacht 2020 offenbar so fest überzeugt, dass er dort spätabends im Kostüm des Superhelden Batman auftauchte – und im Gürtel eine echte Machete mit einer Klinge von 36 Zentimetern Länge bei sich führte. Weil er damit sogar einen Türsteher eines Altstadt-Lokals bedroht haben, sich anschließend mit Händen und Füßen gegen seine Festnahme gewehrt haben soll, muss „Batman“in der nächsten Woche vors Amtsgericht.
Die Anklage gegen ihn geht jetzt von einer Bedrohung des Türstehers aus, von Körperverletzung sowie von einem Widerstand gegen sowie einem Angriff auf die damals eingesetzten Polizeibeamten. So habe der 49-Jährige in der Halloween-Nacht bei jenem Altstadt-Lokal nämlich nicht einfach um Einlass gebeten, sondern habe den Türsteher nach einem Disput mit gezogener Machete auch noch bedroht. Sinngemäß habe er dem Torwächter angekündigt, ihm mit der scharfen und langen Klinge kurzerhand den Kopf abzuhacken. Geholfen hat es nichts: Der Pseudo-Superheld musste draußen bleiben, musste sich ein anderes Lokal in der Nachbarschaft suchen. Als er dort aber Minuten später in vollem Kostüm von Polizisten aufgespürt wurde, soll „Batman“, die Fäuste geballt, sich gegen seine Ergreifung heftig zur Wehr gesetzt und versucht haben, die Beamten zu kratzen, zu schlagen und sich aus ihrem Griff loszureißen. Einem der Polizisten hat er laut Anklage dabei mit ausgestreckten Fingern ins Gesicht gefasst, hat den Polizisten dabei verletzt.
Ein Fausthieb des Tobenden traf angeblich einen anderen Beamten. Mehrere Einsatzkräfte sollen nötig gewesen sein, um den renitenten Halloween-Teilnehmer zu bändigen. Welche Alkoholwerte die anschließende Blutprobe bei dem 48-Jährigen erbracht hat, ist derzeit noch nicht bekannt. Zur Aufklärung des seltsamen „Batman“-Auftritts sind zur Gerichtsverhandlung jetzt aber auch die damals eingesetzten Beamten als Zeugen vorgesehen. Und der Türsteher, der ohne Verletzung davongekommen war.