Langer Weg zur Anerkennung einer Berufskrankheit
(tmn). Ob Hauterkrankungen oder Lärmschwerhörigkeit: Bei einer Reihe von Erkrankungen kann es sich um sogenannte Berufskrankheiten handeln. Man spricht dann davon, wenn Beschäftigte im Zusammenhang mit Belastungen am Arbeitsplatz erkranken. Grundsätzlich müssten für eine Anerkennung aber bestimmte rechtlich vorgegebene Kriterien erfüllt sein, erklärt Anja Nehrkorn im Magazin „Aspekte“der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (Ausgabe 4/2021).
Oft ist es ein langer und aufwendiger Prozess, bis abgeklärt ist, ob alle Voraussetzungen zur Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit erfüllt sind. Das Verfahren beginnt, wenn der Verdacht bei der Berufsgenossenschaft vom Arzt, dem Arbeitgeber, der Krankenkasse oder auch der betroffenen Person selbst gemeldet wird. Dann wird ausführlich geprüft, ob tatsächlich ein Zusammenhang zwischen der Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung feststellbar ist, und ob die schädigende Einwirkung ursächlich für die Erkrankung ist. Zwischen Meldung und der Erteilung des Bescheids würden in der Regel sechs oder mehr Monate vergehen, so die BGN-Expertin.
Wenn eine Berufskrankheit anerkannt wird, können Versicherte Geldleistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen. Zudem prüft die zuständige Berufsgenossenschaft Maßnahmen, die es unter Umständen ermöglichen, dass Beschäftigte mit anerkannter Berufskrankheit ihre Tätigkeit fortführen können.