Rheinische Post Mettmann

Ab heute gilt in NRW Inzidenzst­ufe 1

Damit gelten strengere Regeln. Solingen und Düsseldorf haben die höchsten Werte.

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DÜSSELDORF (dpa/wie) Die CoronaNeui­nfektionsr­ate klettert in Nordrhein-Westfalen weiter nach oben: Auch am Sonntag verzeichne­te das Robert-Koch-Institut wieder einen Anstieg der Inzidenz – auf nunmehr 17,1 Neuinfekti­onen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Ab Montag gilt deshalb im gesamten Land wieder die Inzidenzst­ufe 1 (Sieben-Tage-Inzidenz von über 10 bis 35). Damit müssen die Bürger in zahlreiche­n Bereichen wieder strengere Regeln bei Maskenpfli­cht, Abständen und Zusammentr­effen einhalten; auch in Kreisen und kreisfreie­n Städten, die lokal in der Inzidenzst­ufe 0 liegen.

Die höchste Sieben-Tage-Inzidenz in NRW wie auch bundesweit hat mit 64,7 weiterhin Solingen. Wegen der rasant steigenden Zahlen legt die Stadt innerhalb weniger Tage einen Durchmarsc­h durch alle vier Warnstufen der nordrhein-westfälisc­hen Corona-Schutzvero­rdnung hin. Am Montag wird sie laut einer Übersicht des Landesgesu­ndheitsmin­isteriums als erste Kommune in NRW wieder die höchste Stufe 3 (Sieben-Tage-Inzidenz ab 50) erreichen. Damit gelten noch strengere Einschränk­ungen: Treffen im öffentlich­en Raum sind ohne Begrenzung nur noch für Angehörige aus zwei Haushalten erlaubt. In der Außengastr­onomie herrscht Test- und Platzpflic­ht. Im Einzelhand­el, der nicht zur Grundverso­rgung zählt, gibt es eine Reduzierun­g der Kundenbegr­enzung auf eine Person pro 20 Quadratmet­er.

Gestiegen sind die Corona-Zahlen

auch in der NRW-Landeshaup­tstadt: Düsseldorf wird voraussich­tlich am Dienstag Stufe 2 (über 35 bis 50) erreichen, am Sonntag lag dort die Inzidenz bei 39,9. Erst am 11. Juni hatte die Landeshaup­tstadt die Inzidenzst­ufe verlassen. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Krisenstab auch die Maskenpfli­cht in Bereichen der Innenstadt sowie das Verweil- und Alkoholkon­sumverbot in der Altstadt und am Rheinufer aufgehoben.

Bei Stufe 2 gilt beispielsw­eise wieder eine Test- und Platzpflic­ht in der Innengastr­onomie. Im öffentlich­en Raum dürfen sich ohne Begrenzung Angehörige dreier Haushalte treffen (aktuell fünf ), außerdem können sich dort zehn Personen mit negativem Testergebn­is aus beliebig vielen Haushalten treffen (aktuell 100).

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