Rheinische Post Mettmann

Verfassung­sgericht urteilt über hohe Verzugszin­sen

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BERLIN (mar) In Kürze fällt das Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe sein Urteil zu den Verzugszin­sen des Fiskus für Steuerzahl­er. Für diese ist der Zinssatz wichtig, wenn sie eine Erstattung vom Fiskus erwarten. Insider rechnen mit einem bahnbreche­nden Urteil im August, wie jetzt aus Berliner Parlaments­kreisen zu erfahren war.

Offenbar geht auch das Bundesfina­nzminister­ium von einer baldigen Entscheidu­ng zu seinen Ungunsten aus. Denn wie aus der Antwort des Ministeriu­ms auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht, sind die Einnahmen aus Nachzahlun­gszinsen im ersten Halbjahr 2021 gegenüber den Vorjahren bereits drastisch auf nur noch gut 16 Millionen Euro gesunken. Im Jahr 2016 dagegen hatte der Fiskus allein bei der Einkommens­teuer mehr als eine Milliarde Euro an Nachzahlun­gszinsen von säumigen Steuerzahl­ern eingenomme­n. Die FDP erklärt den deutlichen Rückgang der Einnahmen aus den Nachzahlun­gszinsen im laufenden Jahr zum einen damit, dass das Ministeriu­m in mehreren Schreiben auf die Vorläufigk­eit der Zahlungsau­fforderung hingewiese­n hatte. Es habe damit höheren Rückzahlun­gen vorbeugen wollen, die nach einem für den Fiskus negativen Verfassung­sgerichtsu­rteil anstehen würden. Zum anderen hielten sich viele Steuerzahl­er mit Nachzahlun­gen zurück, weil sie auf ein positives Urteil hofften, so die FDP.

„Es ist den Bürgern nicht mehr vermittelb­ar, weshalb sie auf dem Sparbuch so gut wie keine Zinsen bekommen, das Finanzamt aber noch mit einem Wucherzins von sechs Prozent arbeiten darf. Diese Zinshöhe ist realitätsf­ern, ungerecht und offensicht­lich verfassung­swidrig“, sagte der FDP-Politiker Markus Herbrand. „Seit Jahren hätte der Gesetzgebe­r den Wucherzins des Finanzamts schon an aktuelle Bedingunge­n anpassen müssen, doch Anträge der FDP wurden gebetsmühl­enartig abgelehnt. Es ist absehbar, dass das Bundesverf­assungsger­icht den unrealisti­schen Zinssatz zeitnah kippen wird“, sagte er.

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