Verfassungsgericht urteilt über hohe Verzugszinsen
BERLIN (mar) In Kürze fällt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil zu den Verzugszinsen des Fiskus für Steuerzahler. Für diese ist der Zinssatz wichtig, wenn sie eine Erstattung vom Fiskus erwarten. Insider rechnen mit einem bahnbrechenden Urteil im August, wie jetzt aus Berliner Parlamentskreisen zu erfahren war.
Offenbar geht auch das Bundesfinanzministerium von einer baldigen Entscheidung zu seinen Ungunsten aus. Denn wie aus der Antwort des Ministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht, sind die Einnahmen aus Nachzahlungszinsen im ersten Halbjahr 2021 gegenüber den Vorjahren bereits drastisch auf nur noch gut 16 Millionen Euro gesunken. Im Jahr 2016 dagegen hatte der Fiskus allein bei der Einkommensteuer mehr als eine Milliarde Euro an Nachzahlungszinsen von säumigen Steuerzahlern eingenommen. Die FDP erklärt den deutlichen Rückgang der Einnahmen aus den Nachzahlungszinsen im laufenden Jahr zum einen damit, dass das Ministerium in mehreren Schreiben auf die Vorläufigkeit der Zahlungsaufforderung hingewiesen hatte. Es habe damit höheren Rückzahlungen vorbeugen wollen, die nach einem für den Fiskus negativen Verfassungsgerichtsurteil anstehen würden. Zum anderen hielten sich viele Steuerzahler mit Nachzahlungen zurück, weil sie auf ein positives Urteil hofften, so die FDP.
„Es ist den Bürgern nicht mehr vermittelbar, weshalb sie auf dem Sparbuch so gut wie keine Zinsen bekommen, das Finanzamt aber noch mit einem Wucherzins von sechs Prozent arbeiten darf. Diese Zinshöhe ist realitätsfern, ungerecht und offensichtlich verfassungswidrig“, sagte der FDP-Politiker Markus Herbrand. „Seit Jahren hätte der Gesetzgeber den Wucherzins des Finanzamts schon an aktuelle Bedingungen anpassen müssen, doch Anträge der FDP wurden gebetsmühlenartig abgelehnt. Es ist absehbar, dass das Bundesverfassungsgericht den unrealistischen Zinssatz zeitnah kippen wird“, sagte er.