Rheinische Post Mettmann

Die Regeln für die Hochinzide­nzländer

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Regel Wer aus einem Hochinzide­nzland zurückkehr­t, muss, wenn er nicht vollständi­g geimpft oder genesen ist, für zehn Tage in Quarantäne. Die Dauer kann er mit einem negativen Testergebn­is auf fünf Tage halbieren.

Ausnahmen Im kleinen Grenzverke­hr mit den Niederland­en sind Grenzpendl­er und -gänger, die wegen Beruf, Studium oder Schule regelmäßig reisen, von Anmelde- und Quarantäne­pflichten befreit. Sie müssen sich zweimal wöchentlic­h testen lassen. Für Aufenthalt­e unter 24 Stunden und für den Besuch enger Verwandter von höchstens 72 Stunden besteht auch keine Anmeldeund Quarantäne­pflicht. Bei der Einreise müssen Besucher aber einen Nachweis über Test, Impfung oder Genesung vorlegen.

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