Die Regeln für die Hochinzidenzländer
Regel Wer aus einem Hochinzidenzland zurückkehrt, muss, wenn er nicht vollständig geimpft oder genesen ist, für zehn Tage in Quarantäne. Die Dauer kann er mit einem negativen Testergebnis auf fünf Tage halbieren.
Ausnahmen Im kleinen Grenzverkehr mit den Niederlanden sind Grenzpendler und -gänger, die wegen Beruf, Studium oder Schule regelmäßig reisen, von Anmelde- und Quarantänepflichten befreit. Sie müssen sich zweimal wöchentlich testen lassen. Für Aufenthalte unter 24 Stunden und für den Besuch enger Verwandter von höchstens 72 Stunden besteht auch keine Anmeldeund Quarantänepflicht. Bei der Einreise müssen Besucher aber einen Nachweis über Test, Impfung oder Genesung vorlegen.