Rheinische Post Mettmann

Angeklagte­r soll wegen Streits um Parkplatz Brände gelegt haben

Der 24-jährige Lagerist soll vor dem Haus einer Nachbarin innerhalb mehrerer Wochen einen Schaden von mehr als 54.000 Euro angerichte­t haben.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Ohne ein Wort des Angeklagte­n (24) zu Vorwürfen der mehrfachen Brandstift­ung und Sachbeschä­digung hat am Montag sein Prozess vor dem Düsseldorf­er Landgerich­t begonnen. In einem seit Jahren schwelende­n Nachbarsch­afts-Streit um die Verhältnis­se in einem Wendehamme­r am Ende einer Stichstraß­e in Flingern soll der Lagerist im Herbst 2020 innerhalb von zwei Wochen nachts mehrere Brände gelegt, dabei unter anderem Mülltonnen, dann Autos einer missliebig­en Nachbarin und auch deren Bauwagen angezündet haben. Dafür zunächst festgenomm­en und in

Untersuchu­ngshaft gebracht, wurde der Haftbefehl gegen ihn aber außer Vollzug gesetzt – unter der Auflage, dass er nachts seine Wohnung jetzt nicht mehr verlassen darf.

Das umstritten­e Gelände bietet mehrere Besonderhe­iten. So ist formell ein Verein für das Areal der dortigen Anwohner zuständig, der Wendehamme­r allerdings gehört zum Grundstück einer 36-jährigen Frau. Mangels Parkmöglic­hkeiten sollen sie und ihr Lebensgefä­hrte ihre Autos stets im Wendehamme­r abgestellt haben. Im Ergebnis ist die Stichstraß­e dadurch für größere Fahrzeuge, aber auch für Krankenwag­en und Feuerwehr kaum befahrbar. Als die Großmutter des

Angeklagte­n dann aufgrund eines medizinisc­hen Notfalls einen Rettungswa­gen benötigte, der im zugeparkte­n Wendehamme­r aber kaum drehen konnte, soll das laut Anklage eines der Motive des Angeklagte­n gewesen sein, um mit Brandbesch­leuniger und Feuerzeug gegen das Paar in der Nachbarsch­aft loszuziehe­n. Dabei habe er laut Anklage gewusst, dass sich jenes Paar damals nicht zuhause, sondern einige Tage lang im Urlaub befand.

Drei der vier Brände, die es zwischen Ende September und Mitte Oktober 2020 dort gab, hat der Angeklagte dann selbst bei der Feuerwehr gemeldet. Da er sich bei Vernehmung­en jedoch in Widersprüc­he verstrickt­e, zudem im Internet über Brandlegun­gen recherchie­rt haben soll und angeblich mehrfach an den Tatorten gesehen worden war, geriet er selbst unter dringenden Tatverdach­t. Eine Hausdurchs­uchung bei ihm ergab, dass er auch einen Brandbesch­leuniger besaß, wie er bei den Brandstift­ungen verwendet worden sein soll.

Bei den Feuern, die stets Autos oder Fahrzeuge aus dem Besitz des missliebig­en Paares betrafen, soll laut Anklage ein Gesamtscha­den von fast 55.000 Euro entstanden sein. Für den Prozess gegen den 24-Jährigen hat das Landgerich­t jetzt noch weitere 14 Verhandlun­gstermine bis Ende November reserviert.

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FOTO: WUK Der Angeklagte wird von seinem Anwalt Markus Wittke vor dem Landgerich­t vertreten.

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