Angeklagter soll wegen Streits um Parkplatz Brände gelegt haben
Der 24-jährige Lagerist soll vor dem Haus einer Nachbarin innerhalb mehrerer Wochen einen Schaden von mehr als 54.000 Euro angerichtet haben.
DÜSSELDORF Ohne ein Wort des Angeklagten (24) zu Vorwürfen der mehrfachen Brandstiftung und Sachbeschädigung hat am Montag sein Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht begonnen. In einem seit Jahren schwelenden Nachbarschafts-Streit um die Verhältnisse in einem Wendehammer am Ende einer Stichstraße in Flingern soll der Lagerist im Herbst 2020 innerhalb von zwei Wochen nachts mehrere Brände gelegt, dabei unter anderem Mülltonnen, dann Autos einer missliebigen Nachbarin und auch deren Bauwagen angezündet haben. Dafür zunächst festgenommen und in
Untersuchungshaft gebracht, wurde der Haftbefehl gegen ihn aber außer Vollzug gesetzt – unter der Auflage, dass er nachts seine Wohnung jetzt nicht mehr verlassen darf.
Das umstrittene Gelände bietet mehrere Besonderheiten. So ist formell ein Verein für das Areal der dortigen Anwohner zuständig, der Wendehammer allerdings gehört zum Grundstück einer 36-jährigen Frau. Mangels Parkmöglichkeiten sollen sie und ihr Lebensgefährte ihre Autos stets im Wendehammer abgestellt haben. Im Ergebnis ist die Stichstraße dadurch für größere Fahrzeuge, aber auch für Krankenwagen und Feuerwehr kaum befahrbar. Als die Großmutter des
Angeklagten dann aufgrund eines medizinischen Notfalls einen Rettungswagen benötigte, der im zugeparkten Wendehammer aber kaum drehen konnte, soll das laut Anklage eines der Motive des Angeklagten gewesen sein, um mit Brandbeschleuniger und Feuerzeug gegen das Paar in der Nachbarschaft loszuziehen. Dabei habe er laut Anklage gewusst, dass sich jenes Paar damals nicht zuhause, sondern einige Tage lang im Urlaub befand.
Drei der vier Brände, die es zwischen Ende September und Mitte Oktober 2020 dort gab, hat der Angeklagte dann selbst bei der Feuerwehr gemeldet. Da er sich bei Vernehmungen jedoch in Widersprüche verstrickte, zudem im Internet über Brandlegungen recherchiert haben soll und angeblich mehrfach an den Tatorten gesehen worden war, geriet er selbst unter dringenden Tatverdacht. Eine Hausdurchsuchung bei ihm ergab, dass er auch einen Brandbeschleuniger besaß, wie er bei den Brandstiftungen verwendet worden sein soll.
Bei den Feuern, die stets Autos oder Fahrzeuge aus dem Besitz des missliebigen Paares betrafen, soll laut Anklage ein Gesamtschaden von fast 55.000 Euro entstanden sein. Für den Prozess gegen den 24-Jährigen hat das Landgericht jetzt noch weitere 14 Verhandlungstermine bis Ende November reserviert.