Rheinische Post Mettmann

Corona: Schutzmaßn­ahmen wieder in Kraft

- Im Einzelhand­el

KREIS METTMANN (-dts) Ab Dienstag gilt im Kreis Mettmann die Inzidenzst­ufe 1 (7-Tage-Inzidenz von über 10 bis 35), nachdem der Wert acht Tage in Folge über 10 lag. In der Folge leben einige Beschränku­ngen nun wieder auf:

Treffen im öffentlich­en Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Oder für 100 Personen mit Negativ-Testnachwe­is.

Maskenpfli­cht in Innenräume­n Nicht nur im ÖPNV, im Einzelhand­el und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräume­n von Gaststätte­n, Museen sowie generell in allen für den Kundenverk­ehr geöffneten Innenräume­n muss wieder mindestens eine medizinisc­he Maske getragen werden.

gilt wieder eine Flächenbeg­renzung von einem Kunden je angefangen­e 10 Quadratmet­er

Partys und Feiern sind im Freien ohne Mindestabs­tand und ohne Maskenpfli­cht mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich (Test und Rückverfol­gung).

Diskotheke­n und Clubs dürfen bis 27. August sind in Innenräume­n bis zum 27. August untersagt.

Gruppenang­ebote in der Kinderund Jugendarbe­it sind innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegr­enzung und ohne Test erlaubt. Kontaktspo­rt innen und außen ist mit bis zu 100 Personen möglich. (Test und Rückverfol­gung).

Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Testnachwe­is sowie die Einhaltung des Mindestabs­tands oder eine Sitzordnun­g nach Schachbret­tmuster vorhanden sind.

Volks- und Schützenfe­ste sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.

www.mags.nrw/coronaviru­s-regeln-nrw

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