Corona: Schutzmaßnahmen wieder in Kraft
KREIS METTMANN (-dts) Ab Dienstag gilt im Kreis Mettmann die Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz von über 10 bis 35), nachdem der Wert acht Tage in Folge über 10 lag. In der Folge leben einige Beschränkungen nun wieder auf:
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Oder für 100 Personen mit Negativ-Testnachweis.
Maskenpflicht in Innenräumen Nicht nur im ÖPNV, im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen sowie generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter
Partys und Feiern sind im Freien ohne Mindestabstand und ohne Maskenpflicht mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich (Test und Rückverfolgung).
Diskotheken und Clubs dürfen bis 27. August sind in Innenräumen bis zum 27. August untersagt.
Gruppenangebote in der Kinderund Jugendarbeit sind innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test erlaubt. Kontaktsport innen und außen ist mit bis zu 100 Personen möglich. (Test und Rückverfolgung).
Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Testnachweis sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.
Volks- und Schützenfeste sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.
www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw