Rheinische Post Mettmann

Einigung im Fall um in der Pfalz entdeckte NS-Kunst

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BERLIN/FRANKENTHA­L (dpa) Der Rechtsstre­it um die im Jahr 2015 in der Pfalz entdeckte NS-Kunst ist beigelegt. Die Bundesrepu­blik Deutschlan­d einigte sich mit dem Beklagten außergeric­htlich durch einen Vergleich, wie die Kunstverwa­ltung des Bundes am Montag mitteilte. Ein Sprecher des Landgerich­ts Frankentha­l bestätigte eine außergeric­htliche Einigung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Bei dem Streit ging es um 2015 in Bad Dürkheim entdeckte NS-Kunst. Sie war bei einer Razzia wegen des Verdachts der Hehlerei an rechtswidr­ig erlangtem Bundesverm­ögen gefunden worden. Darunter waren die übergroßen „Schreitend­en Pferde“des Bildhauers Josef Thorak – sie standen vor der Reichskanz­lei Adolf Hitlers in Berlin. Gefunden wurden auch Werke der NS-Bildhauer Arno Breker und Fritz Klimsch.

Die Bundesrepu­blik hatte die Herausgabe der Bronze-Pferde und weiterer Bronzeskul­pturen verlangt und sich darauf berufen, dass diese durch den Einigungsv­ertrag der Wiedervere­inigung ihr Eigentum geworden seien. Der beklagte Unternehme­r wiederum hatte erklärt, er habe die Werke rechtmäßig gekauft. Eine Klage des Mannes hatte das Verwaltung­sgericht Berlin abgewiesen.

Die Bundesrepu­blik Deutschlan­d hatte daraufhin vor dem Landgerich­t Frankentha­l geklagt, welches zunächst ein schriftlic­hes Vorverfahr­en zur Herausgabe der „NS-Propaganda­kunst“anordnete. Ein Termin zur mündlichen Verhandlun­g wurde dann im Dezember 2020 abgesagt, da Vergleichs­verhandlun­gen geführt wurden, wie der Sprecher des Landgerich­ts sagte.

Der nun getroffene Vergleich sieht vor, dass der Mann die „Schreitend­en Pferde“an die Bundesrepu­blik herausgibt, die restlichen Skulpturen aber behält. Die Bundesrepu­blik Deutschlan­d will demnach die „Schreitend­en Pferde“ausstellen.

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FOTO: DPA Die „Schreitend­en Pferde“des Bildhauers Josef Thorak gehen an die Bundesrepu­blik Deutschlan­d.

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