Im Dickicht der Corona-Regeln
Bürger müssen neben den landesweit geltenden Regeln auch ihre lokale Inzidenzstufe beachten.
DÜSSELDORF Das System der Corona-Regeln im Land wird für die Bürger zu einem immer schwerer zu durchdringenden Geflecht. Zwar setzte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium aufgrund der steigenden Zahl von Infektionen zum Wochenbeginn die landesweite Inzidenzstufe 1 in Kraft. Diese sorgt automatisch für Verschärfungen von Schutzmaßnahmen in bestimmten Bereichen – aber eben nicht in allen. Übersichtlicher geworden ist es dadurch für die Bürger nicht.
Landesinzidenz 1 Einheitlich gilt seit dieser Woche eine schärfere Maskenpflicht in Innenräumen – also nicht nur wie bislang in Arztpraxen oder der Bahn. Ausnahmen gelten nur für Genesene, Getestete und vollständig Geimpfte bei festen Sitz- oder Stehplätzen – etwa in Bibliotheken oder im Restaurant. In Letzteren gelten dann allerdings eine Masken- und eine Testpflicht für die Bedienung. Ebenfalls landesweit einheitlich ist die Begrenzung der Kundenzahl in den Einzelhandelsgeschäften auf einen Kunden je zehn Quadratmeter. Zudem gilt für Veranstaltungen und Versammlungen wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer. Volksund Schützenfeste und der Betrieb von Discos und Clubs sind mindestens bis 27. August untersagt.
Um genau zu wissen, was im Kreis oder der kreisfreien Stadt gilt, müssen die Bürger jedoch zusätzlich zu den Regeln der Landesinzidenz auch ihre lokale Inzidenzstufe beachten.
Lokale Inzidenzstufe 0 Noch liegt in 32 der 53 Kommunen in NRW der Wert stabil unter 10,1. Damit greift dort die lokale Stufe 0. Es gibt beispielsweise keine Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit, Bildungsveranstaltungen sind ohne große Einschränkungen möglich, der Kino-, Theater- oder Konzertbesuch ist wahlweise mit Test oder einem Sitzplan im Schachbrettmuster zulässig. Sport kann ohne Beschränkungen ausgeübt werden. Sitzungen, Tagungen und Kongresse sind erlaubt. Bei privaten Veranstaltungen oder Partys gilt eine Testpflicht erst ab mehr als 50 Teilnehmern.
Lokale Inzidenzstufe 1 Derzeit gilt in 20 Kommunen diese schärfere Stufe. Menschen dürfen sich dann beispielsweise im öffentlichen Raum mit Angehörigen aus fünf Haushalten treffen. Bis zu 100 Menschen ohne Haushaltsbegrenzung dürfen in der Öffentlichkeit zusammenkommen, wenn alle einen negativen Test vorweisen können. Kontaktsport ist mit bis zu 100 Personen drinnen und draußen erlaubt. Wer eine Privatveranstaltung
ohne Partycharakter organisiert, darf diese fortan im Freien mit maximal 250 Gästen und im Innenbereich mit 100 Gästen ausrichten. Partys sind an der frischen Luft mit 100 Gästen und in Räumen mit 50 Gästen möglich – Voraussetzung sind Test und Nachverfolgbarkeit.
Lokale Inzidenzstufe 2 Noch fallen nur Düsseldorf und Solingen unter diese Stufe. In der Öffentlichkeit sind dann etwa Treffen von nur noch drei Haushalten erlaubt, alternativ können sich zehn Personen mit einem entsprechenden Negativtest ohne Haushaltsbegrenzung treffen. Kulturveranstaltungen sind auf 500 Personen begrenzt.
Stufenwechsel Überschreitet ein Kreis acht Kalendertage in Folge einen bestimmten Wert, wird er zwei Tage darauf hochgestuft: Für Stufe 1 sind Inzidenzen von mehr als zehn ausschlaggebend, für Stufe 2 liegt der Wert bei mehr als 35 und für Stufe 3 bei mehr als 50. Das Ministerium hat allerdings das Recht, bei einem diffusen Infektionsgeschen die Frist auf bis zu drei Tage zu verkürzen. Für eine Herabstufung muss der Wert an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen unterschritten werden. Die Lockerungen gelten ebenfalls zwei Tage später.
An einer Übersicht der Regeln versucht sich das Ministerium im Internet:
www.mags.nrw/ coronavirus-regeln-nrw