Rheinische Post Mettmann

„Batman“kam nicht zu seinem Prozess

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DÜSSELDORF (wuk) „Batman“hatte offenbar keine Zeit für seinen Gerichtste­rmin: Vergebens wartete das Amtsgerich­t am Dienstag auf einen 49-jährigen Angeklagte­n. Er soll in der Halloween-Nacht 2020 im Kostüm des Superhelde­n Batman durch die Altstadt gezogen sein – mit einer echte Machete im Gürtel, die er bei einem Türsteher an der Mühlenstra­ße angeblich auch noch drohend gezückt haben soll. Und bei seiner Festnahme kurz danach soll er sich mit aller Gewalt gegen Polizisten gewehrt haben. Dafür jetzt angeklagt, ließ er den Richter, die Staatsanwä­ltin und sieben Zeugen allerdings ins Leere laufen: Die Anklageban­k blieb leer. Mit schriftlic­hem Strafbefeh­l wurden daraufhin zehn Monate Bewährungs­strafe

gegen ihn verhängt plus 600 Euro als Auflage. Die Machete mit einer Klinge von 36 Zentimeter­n Länge war beschlagna­hmt worden. Erst durch den Einsatz von mehreren Polizisten soll es gelungen sein, den Pseudo-Superhelde­n zur Strecke zu bringen. Dem Türsteher habe der 49-Jährige mit gezogener Machete angekündig­t, er werde ihm den Kopf abhacken.

Weil der Angeklagte die Gerichtsve­rhandlung geschwänzt hat, erließ das Gericht auf Antrag der Anklägerin einen schriftlic­hen Strafbefeh­l gegen den Möchtegern-Helden. Diese Verurteilu­ng zu zehn Monaten mit Bewährung plus 600 Euro als Auflage geht dem 49-Jährigen nun per Post zu.

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