„Batman“kam nicht zu seinem Prozess
DÜSSELDORF (wuk) „Batman“hatte offenbar keine Zeit für seinen Gerichtstermin: Vergebens wartete das Amtsgericht am Dienstag auf einen 49-jährigen Angeklagten. Er soll in der Halloween-Nacht 2020 im Kostüm des Superhelden Batman durch die Altstadt gezogen sein – mit einer echte Machete im Gürtel, die er bei einem Türsteher an der Mühlenstraße angeblich auch noch drohend gezückt haben soll. Und bei seiner Festnahme kurz danach soll er sich mit aller Gewalt gegen Polizisten gewehrt haben. Dafür jetzt angeklagt, ließ er den Richter, die Staatsanwältin und sieben Zeugen allerdings ins Leere laufen: Die Anklagebank blieb leer. Mit schriftlichem Strafbefehl wurden daraufhin zehn Monate Bewährungsstrafe
gegen ihn verhängt plus 600 Euro als Auflage. Die Machete mit einer Klinge von 36 Zentimetern Länge war beschlagnahmt worden. Erst durch den Einsatz von mehreren Polizisten soll es gelungen sein, den Pseudo-Superhelden zur Strecke zu bringen. Dem Türsteher habe der 49-Jährige mit gezogener Machete angekündigt, er werde ihm den Kopf abhacken.
Weil der Angeklagte die Gerichtsverhandlung geschwänzt hat, erließ das Gericht auf Antrag der Anklägerin einen schriftlichen Strafbefehl gegen den Möchtegern-Helden. Diese Verurteilung zu zehn Monaten mit Bewährung plus 600 Euro als Auflage geht dem 49-Jährigen nun per Post zu.