Streit um Zaun auf Worringer Platz geht im Januar vor Gericht
Das Landgericht hat einen ersten Verhandlungstermin festgelegt. Der Zaun eines Gastronomen, gegen den die Architektin des Platzes klagt, steht weiterhin.
STADTMITTE Im Streit um einen Zaun auf dem Worringer Platz, den ein Gastronom um den Außenbereich seines Imbisses gebaut hatte und gegen den die Architektin des Platzes klagt, steht inzwischen ein erster Gerichtstermin fest. Wie das Landgericht auf Anfrage mitteilt, wurde der erste Güte- und Verhandlungstermin bestimmt, dieser liegt jedoch erst im kommenden Jahr. Am Mittwoch, 25. Januar 2023, soll erstmals verhandelt werden. Wie ein Gerichtssprecher sagt, wurde das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.
Bei einem solchen Termin, der in Zivilrechtsverfahren üblich ist, erörtert die Kammer den Sach- und Streitstand mit den Parteien und kann Fragen stellen. Auch die Möglichkeit einer gütlichen Beilegung des Rechtsstreits kann hierbei laut dem Sprecher eine Rolle spielen. „Grundsätzlich steht es den Parteien zudem frei, in jeder Lage des Rechtsstreits selbst eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.“
Danach sieht es derzeit allerdings nicht aus: Eine Anfrage bei den jeweiligen Anwälten der beiden Parteien
ergab, dass sich an den gegensätzlichen Meinungen zum Zaun nichts geändert hat. Diesen hatte der Betreiber einer Pizzeria auf dem Platz im vergangenen Jahr aufstellen lassen, um seinen Außenbereich vom Rest des Platzes abzugrenzen. Dazu hatte er sich zuvor die Genehmigung der Stadt eingeholt. Der Worringer Platz gilt seit Jahren als Brennpunkt und wird unter anderem von der örtlichen Drogenszene frequentiert. Anwohner und
Geschäftsleute beschweren sich regelmäßig über die Zustände.
An dem Zaun hatte es bereits kurz nach der Aufstellung Kritik gegeben, unter anderem von der Hilfsorganisation Fiftyfifty und der grünen Bezirksbürgermeisterin Annette Klinke. Die Linkenfraktion im Rat wollte den Zaun dann per Antrag wieder abbauen lassen, unter anderem CDU und Grüne hatten sich jedoch dagegen ausgesprochen.
In dem Rechtsstreit geht es um eine mögliche Urheberrechtsverletzung. Diese macht die Architektin Christiane Voigt geltend, weil das Konzept des Platzes als Ort der Begegnung für Passanten und Anwohner seinen Zweck so nicht mehr erfüllen könnte. „Der Zaun zerteilt den Worringer Platz dauerhaft und steht im Widerspruch zum künstlerischen Ansatz unserer Mandantin“, sagt ihr Anwalt Jasper Prigge. So seien zum Beispiel die leuchtenden Bänke zur Begegnung teilweise nicht mehr öffentlich zugänglich. Der Gastronom ist hingegen von seinem Konzept überzeugt: Der Zaun steht laut dessen Anwalt Rainer Klingler immer noch – und sein Mandant sei weiterhin sehr zufrieden damit und denke nicht daran, ihn abzubauen.