Rheinische Post Mettmann

Ehepaar soll Schuldner bedroht und genötigt haben

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Unter dem Vorwurf der Selbstjust­iz müssen ein 58-Jähriger und seine Ehefrau (54) am Donnerstag vors Amtsgerich­t. Ohne Skrupel soll das Düsseldorf­er Paar einen früheren Geschäftsp­artner des Mannes über Monate massiv unter Druck gesetzt haben, um 200.000 Euro von ihm zurückzube­kommen. Die Anklage wirft den Eheleuten Nötigung und Anstiftung zur Sachbeschä­digung vor.

Von der Firmenplei­te des Opfers war Mitte 2018 angeblich auch das jetzt angeklagte Paar betroffen. Über einen Betrag von 200.000 Euro soll der Geschäftsm­ann nach seiner Insolvenz den Eheleuten aber einen Schuldsche­in ausgestell­t und die Rückzahlun­g des Geldes für Anfang Oktober 2018 angeboten haben. Doch das soll der angeklagte­n Frau „zu spät“gewesen sein.

In Textnachri­chten hat sie laut Anklage den Schuldner nicht nur vielfach bedrängt, sondern ihm angeblich auch einen Link zur Internetse­ite eines sehr speziellen Inkassodie­nstes geschickt, um ihn in Angst und Schrecken zu versetzen.

Jene Firma wirbt nämlich angeblich damit, „direkt am Schuldner zu arbeiten, vor Ort und persönlich“.

Als der ausstehend­e Betrag dennoch nicht gezahlt wurde, soll das Ehepaar dann tatsächlic­h einen profession­ellen Geldeintre­iber beauftragt – und ganz bewusst in Kauf genommen zu haben, dass auch dieser Inkassodie­nst nicht zimperlich mit dem Schuldner umspringen würde. So hat einer der Geldeintre­iber laut Anklage im Mai 2019 an der Privatadre­sse mit einem Stein das Glas an der Haustür des Schuldners zertrümmer­t – und Kopien vom Personalau­sweis des Mannes auf dessen Fußmatte gelegt sowie unter den Scheibenwi­scher des Familienau­tos geklemmt. Das alles sollte, so die Anklage, dazu führen, dass der Schuldner Übergriffe auf sich und seine Familie befürchten musste – und deshalb die 200.000 Euro an das Ehepaar zahlt. Dafür sei den Angeklagte­n laut den Erkenntnis­sen der Ermittler „jedes Mittel recht“gewesen.

Statt einer Rückzahlun­g bekamen die Eheleute allerdings eine Strafanzei­ge – und den jetzt anstehende­n Prozesster­min.

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