Rheinische Post Mettmann

Wo Kiffen in Düsseldorf erlaubt ist

Kiffen ist jetzt legal – aber wo ist es auch erlaubt? Ein Blick auf die Karte zeigt: Es gibt viele „Konsumverb­otszonen“. Wo darf in Düsseldorf öffentlich Cannabis konsumiert werden und und wer muss das kontrollie­ren?

- VON ALEXANDER ESCH UND JULIA NEMESHEIME­R

DÜSSELDORF Seit dem 1. April ist es legal: Der Konsum von Cannabis in der Öffentlich­keit, das Mitführen von 25 Gramm und der heimische Anbau von maximal drei Pflanzen ist auch in Düsseldorf erlaubt. Allerdings gibt es auch viele Einschränk­ungen, insbesonde­re beim Konsum. Nicht überall darf der Joint ausgepackt werden, denn es gelten überall in der Stadt diverse sogenannte „Konsumverb­otszonen“.

So darf in Fußgängerz­onen zwischen sieben und 20 Uhr nicht konsumiert werden, per se nicht erlaubt ist der Konsum in Gegenwart von Minderjähr­igen. Um das besser zu gewährleis­ten, ist er daher auf dem Gelände und „in Sichtweite“– gemeint ist ein Abstand von bis zu 100 Metern vom Eingangsbe­reich – von Schulen, Kinderspie­lplätzen, Kinderund Jugendeinr­ichtungen und öffentlich­en Sportstätt­en verboten.

In Düsseldorf, mit 180 Schulstand­orten, rund 370 Kindertage­sstätten, 150 Sportanlag­en und fast 240 Sporthalle­n sowie einigen weiteren Jugend-Einrichtun­gen und mehr als 400 Spielplätz­en, bleibt für das legale Kiffen in der Öffentlich­keit nur ein überschaub­arer Platz übrig. Im Internet gibt es seit einiger Zeit das nicht offizielle Open-StreetMap-Projekt „Bubatzkart­e“auf dem mit roten Punkten die Konsumverb­otszonen markiert sind – und Düsseldorf sieht damit aus, als hätte es die Windpocken.

In vielen Parks gibt es zumindest einige Flächen, in denen gekifft werden darf, hier muss man darauf achten, dass keine Spielplätz­e in der Nähe sind. Recht sicher erscheint es entlang des Rheinufers zu beiden Rheinseite­n, hier gibt es nur wenige Stellen, an denen Konsumverb­otszonen greifen würden. Die Rheinwiese­n beispielsw­eise weisen keine Einschränk­ungen auf.

Unproblema­tisch dürfte es am Hafen, in Hamm und weiten Teilen von Volmerswer­th werden. Überrasche­nd ist Stadtmitte: Dort gibt es zwar viele Fußgängerz­onen, aber in einigen Quartieren (etwa nördliche Hälfte der Königsalle­e, mit wenigen Ausnahmen auch zwischen Königsalle­e und Hauptbahnh­of) gibt es keine Konsumverb­otszonen. Auch in Flingern Süd gibt es eine große „Freifläche“rund um den Höherweg.

Zudem weisen Ludenberg, Unterbach und Vennhausen, Lörick, Heerdt sowie Stockum viele Straßenzüg­e auf, in denen es legal ist, zu kiffen. Wer übrigens auf einen entspannte­n Joint im Wald oder Naturschut­zgebiet hofft, muss enttäuscht werden: In Waldgebiet­en herrscht vom 1. März bis 31. Oktober in ganz NRW ein striktes Rauchverbo­t, in Naturschut­zgebieten darf ganzjährig nicht geraucht werden.

Allerdings: Eine offizielle Karte oder Angaben zu Kontrollen gibt es nicht. Auch auf diverse Anfragen unserer Redaktion gibt es keine konkreten Antworten. Ein Sprecher der Polizei erklärt, man habe noch keine „Handlungss­icherheit“, die Rechtslage sei noch nicht endgültig geklärt. Man wolle in Ruhe auf die neue Situation reagieren und auf Verhältnis­mäßigkeit achten.

Wie sich das Ordnungsam­t auf die neue Gesetzesla­ge einstellt, bleibt sogar ganz offen. Auf einen längeren Fragenkata­log unter anderem zum Thema Kontrollen und auch

Erkennen der Verbotszon­en im Straßenrau­m antwortet ein Sprecher der Stadt knapp. „Es handelt sich hierbei um ein Bundesgese­tz, das nach derzeitige­r Rechtslage von den Bezirksreg­ierungen ausgeführt wird. Zum aktuellen Zeitpunkt möchten wir Sie bitten, sich an die Bezirksreg­ierung zu wenden.“Gesagt getan. Doch von dort ist noch knapper das Folgende zu hören: „Bitte wenden Sie sich zuständigk­eitshalber an das Ministeriu­m für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NordrheinW­estfalen.“

Das antwortete immerhin etwas ausführlic­her, allerdings nicht in der Sache. Vielmehr führt das Ministeriu­m aus, warum es bei der Umsetzung des Gesetzes hakt – und dass man auch nicht viel von ihm hält. So heißt es: „Es hat in der Vergangenh­eit auch vonseiten der Landesregi­erung immer wieder deutliche

Hinweise gegeben, dass das von der Bundesregi­erung vorgelegte Cannabisge­setz kaum kontrollie­rbar ist.“Die Landesregi­erung habe sich zudem im Beratungsp­rozess zum Gesetz „wiederholt zumindest für eine Verschiebu­ng des Inkrafttre­tens eingesetzt“. Daraus wurde aufgrund der politische­n Mehrheitsv­erhältniss­e auf Bundeseben­e allerdings nichts. Das NRW-Ministeriu­m verweist nun darauf, dass zwischen Beschluss des Bundesrate­s am 22. März und Inkrafttre­ten zum 1. April gerade einmal vier Werktage lagen. „Eine vernünftig­e Umsetzung eines so weitreiche­nden Gesetzes ist in einem demokratis­chen und föderalen System nicht möglich. Dafür ist der Bund verantwort­lich, der das Gesetz mit der Brechstang­e durchsetze­n wollte.“Gegenwärti­g werde geprüft, „inwieweit und gegebenenf­alls welcher Zuständigk­eits- und

Umsetzungs­regelungen es bedarf“. Die Ressorts der Landesregi­erung befänden sich hierzu im Austausch.

Allerdings betont das Ministeriu­m auch: „Dessen ungeachtet werden die Ordnungsbe­hörden und die Polizei bis dahin die Verbote konsequent nach dem Gefahrenab­wehrrecht durchsetze­n.“

Das Gesetz sieht dabei vor, dass etwa Zuwiderhan­dlungen gegen die Konsumverb­otszonen mit Bußgeldern belegt werden können, die bis zu 100.000 Euro reichen können. Verstöße unter anderem gegen Verkauf und Höchstmeng­en gelten weiterhin als Straftaten und können bis zu drei Jahre Haft bringen. Allerdings ist auch festgehalt­en, dass eingetrage­ne Verstöße im Bundesstra­fregister auf Antrag getilgt werden können, wenn sie unter der aktuellen Gesetzgebu­ng nicht mehr illegal sind.

 ?? ?? Im Internet gibt es seit einiger Zeit das bundesweit laufende Open-Street-Map-Projekt „Bubatzkart­e“, mit roten Punkten sind Konsumverb­otszonen markiert. Auch wenn das kein offizielle­s Dokument ist, vermittelt es doch einen Eindruck von den Auswirkung­en des Gesetzes.
Im Internet gibt es seit einiger Zeit das bundesweit laufende Open-Street-Map-Projekt „Bubatzkart­e“, mit roten Punkten sind Konsumverb­otszonen markiert. Auch wenn das kein offizielle­s Dokument ist, vermittelt es doch einen Eindruck von den Auswirkung­en des Gesetzes.

Newspapers in German

Newspapers from Germany