Rheinische Post Mettmann

Prozess um Rocker-Mord in Köln

Der Angeklagte soll im vergangene­n Jahr zwei Männer zur Tat angestifte­t haben.

- VON BERNHARD KREBS

KÖLN (dpa) Adrett gekleidet und lächelnd betritt der 27 Jahre alte Angeklagte den Saal im Kölner Justizzent­rum. Die Mutter des Opfers, dessen Ermordung der Mann in Auftrag gegebenen haben soll, lässt den 27-Jährigen nicht aus den Augen. Dabei trägt sie demonstrat­iv ein T-Shirt, auf das ein Porträtfot­o ihres Sohnes gedruckt ist. Seit Freitag steht der 27-Jährige insbesonde­re wegen Anstiftung zu einem heimtückis­chen Mord vor dem Kölner Landgerich­t.

Laut Staatsanwa­ltschaft sollen die beiden Täter am Pfingstsam­stag 2023 auftragsge­mäß das 35 Jahre alte spätere Opfer und dessen heute 29 Jahre alte Lebensgefä­hrtin an einem Fitnessstu­dio im Kölner Stadtteil Mülheim abgepasst haben. Da der 35-Jährige und die beiden Täter sich aus einer gemeinsame­n Vergangenh­eit bei der Rockergrup­pierung des „Hells Angels MC Charter Rhine Area“gekannt hätten, habe das Opfer der Staatsanwa­ltschaft zufolge keinen Verdacht geschöpft und sich mit den Männern „freundscha­ftlich“bei einer Zigarette unterhalte­n. So berichtete es später auch die Lebensgefä­hrtin des Opfers, die bei dem Anschlag ebenfalls lebensgefä­hrlich verletzt worden war.

Als der 35-Jährige und seine Partnerin auf einem schmalen Weg den Tätern vorausgega­ngen seien und ihnen den Rücken zugewandt hätten, habe einer der Männer „dem Tatplan entspreche­nd“mit einer Pistole zweimal auf Kopf und Rücken des 35-Jährigen geschossen. Dabei seien sich die Täter des Umstandes bewusst gewesen, „dass sich der Geschädigt­e keines Angriffs versah und damit in seiner Verteidigu­ngsmöglich­keit eingeschrä­nkt war“, sagte die Staatsanwä­ltin und begründete so das Mordmerkma­l der Heimtücke. Ein Motiv für den Anschlag wurde in der Anklage nicht genannt.

Von einem Kopf- und einem Rückenschu­ss getroffen, starb der 35-Jährige noch am Tatort. Die durch einen Schuss in den Nacken lebensgefä­hrlich verletzte Frau konnte sich in einen unmittelba­r an den Tatort grenzenden Park flüchten, wo sich an dem sonnigen Tag viele Menschen aufhielten und zahlreiche Kinder spielten.

Im Biergarten eines Brauhauses fand die Frau Hilfe. Ein Kellner habe sich gekümmert, habe versucht sie zu beruhigen und ihr „die Halswunde abgedrückt“, sagte die 29-Jährige, die per Videoleitu­ng vernommen wurde. Der Grund: Sie leidet seit der Tat an einer posttrauma­tischen Belastungs­störung. Bei einer Begegnung mit dem Angeklagte­n sei eine erhebliche Retraumati­sierung zu befürchten, hieß es in einem ärztlichen Attest. Nach der Tat war die Frau in der Kölner Uni-Klinik notoperier­t worden.

Der Angeklagte teilte über seine Verteidige­r mit, dass er sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern werde. Einer der Verteidige­r erklärte aber, dass der Türke schon während der Ermittlung­en seine Unschuld beteuert habe. Neben dem Auftragsmo­rd werden dem Mann noch zwei Verstöße gegen das Waffenrech­t vorgeworfe­n.

Die beiden Täter, die den Mord begangen haben sollen, tauchten nach der Tat unter und werden mit internatio­nalen Haftbefehl­en gesucht.

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FOTO: OLIVER BERG/DPA Der Angeklagte (l.) im Kölner Landgerich­t.

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