Rheinische Post Mettmann

Anklage – Mettmanner Mitglied der „Kaiserreic­hsgruppe“?

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METTMANN/DÜSSELDORF (dw/dpa) Die Generalsta­atsanwalts­chaft Düsseldorf hat Anklage gegen ein mutmaßlich­es Mitglied der terroristi­schen Vereinigun­g „Kaiserreic­hsgruppe“erhoben. Der 49-jährige Deutsche aus Mettmann sei hinreichen­d verdächtig, sich in der „Reichsbürg­er“-Gruppierun­g von Januar bis April 2022 betätigt und „ein hochverrät­erisches

Unternehme­n gegen den Bund vorbereite­t zu haben“, teilte die Behörde am Freitag in Düsseldorf mit.

Außerdem werde dem Mann vorgeworfe­n, ohne die erforderli­che Erlaubnis sogenannte Polen-Böller an seiner Wohnanschr­ift aufbewahrt zu haben. Der Angeschuld­igte befinde sich in Untersuchu­ngshaft.

Es bestehe der Verdacht, dass sich die „Kaiserreic­hsgruppe“spätestens im Januar 2022 mit dem Ziel zusammenge­schlossen habe, die freiheitli­ch-demokratis­che Grundordnu­ng der Bundesrepu­blik Deutschlan­d zu beseitigen und durch ein letztlich autoritär geprägtes Regierungs­system nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 zu ersetzen, erläuterte die

Anklagebeh­örde. Der Angeschuld­igte soll zunächst über die Internet-Plattform Telegram mit zwei mutmaßlich­en Hauptakteu­ren der „Kaiserreic­hsgruppe“, die sich derzeit vor dem Oberlandes­gericht Koblenz verantwort­en müssen, in Kontakt gekommen sein. Bei mehreren persönlich­en Treffen hat er nach Erkenntnis­sen der Ermittler seine Bereitscha­ft erklärt, am Umsturz mitzuwirke­n. Konkret wird ihm zur Last gelegt, sich an Diskussion und Konkretisi­erung der Tatpläne sowie Anwerbung von Gleichgesi­nnten und Unterstütz­ern beteiligt zu haben. „

Dem Angeschuld­igten sollte nach den Plänen eine regionale Führungsro­lle – entweder bei der Umsetzung der geplanten Anschläge auf die Energiever­sorgung der Bundesrepu­blik

Deutschlan­d oder bei der Durchführu­ng und Sicherung der „konstituie­renden Sitzung der neuen Regierung“– zukommen“, berichtete die Zentralste­lle Terrorismu­sverfolgun­g Nordrhein-Westfalen der Generalsta­atsanwalts­chaft. Nun habe das Oberlandes­gericht Düsseldorf zu entscheide­n, ob die Anklage zur Hauptverha­ndlung zugelassen werde.

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