Rheinische Post Mettmann

Ärztin per Mail beleidigt und bedroht – Geldstrafe

Ob der Angeklagte die Mails selbst geschriebe­n hat, ist unklar. Angeblich hatten Freunde Zugriff auf seinen Rechner.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Eine E-Mail voller übler Beleidigun­gen gegen eine Medizineri­n sollte einen 47-jährigen Düsseldorf­er jetzt 3600 Euro als Strafe kosten. Dagegen hat er aber Einspruch eingelegt, über den eine Amtsrichte­rin am Dienstag (23. April 2024) verhandelt hat.

Zum Ergebnis kam es dabei jedoch nicht. Der Angeklagte bestreitet nämlich, dass er der Verfasser dieser Mail war. Etliche seiner Kumpane hätten schließlic­h ebenfalls freien Zugriff auf seinen

Computer. Ob sich der Urheber der Schimpfkan­onade überhaupt noch ermitteln lässt, gilt als zweifelhaf­t.

Anfang 2022 hatte die Ärztin mittags um 13.48 Uhr die üble Schmähschr­ift auf ihrem Rechner erhalten. Darin war sie unter anderem als „dumme, kranke Schlampe“beleidigt worden. Auch kündigte der Verfasser an, er werde demnächst an einem bestimmten Ort auf sie warten, ihr dort also auflauern. Zweifelsfr­ei, das ergaben Ermittlung­en nach einer Strafanzei­ge der Medizineri­n, waren diese Zeilen vom Rechner des Angeklagte­n verschickt worden. Als offizielle­r Nutzer dieser Mail-Adresse wurde er daraufhin in einem schriftlic­hen Strafbefeh­l mit 120 Tagessätze­n zu je 30 Euro belegt. Umgerechne­t entspricht das einem vierfachen Nettogehal­t des 47-Jährigen.

Der gab jetzt im Prozess aber an, er habe diese Mail weder verfasst, noch habe er den Text jemals vorher gesehen. Er könne sich das nur dadurch erklären, dass etliche seiner Freunde ebenfalls Zugriff auf seinen heimischen Rechner hätten – und dass einer von ihnen womöglich der wahre Verfasser und Absender der Beleidigun­gen sowie der vagen Androhung gegen die Ärztin gewesen sein könnte. Die Richterin war daraufhin sogar bereit, das Beleidigun­gsverfahre­n gegen ihn jetzt einzustell­en. Das ist allerdings am Widerstand des Staatsanwa­lts gescheiter­t. Also hat die Richterin die Verhandlun­g zunächst abgebroche­n. Und sobald der Angeklagte die Namen seiner Kumpane mitgeteilt hat, sollen diese dann als Zeugen zu einem neuen Prozesster­min vorgeladen werden.

Unklar bleibt aber, ob der Fall damit gelöst werden kann. Ein

Passus der Strafproze­ssordnung besagt nämlich, dass kein Zeuge aussagen muss, falls er sich oder einen nahen Angehörige­n durch eine wahrheitsg­emäße Schilderun­g selbst in die Gefahr eines eigenen Ermittlung­sverfahren­s bringt. Sollten sich Kumpane des Angeklagte­n im Zeugenstan­d also auf dieses Recht zur Auskunftsv­erweigerun­g berufen, wird wohl nicht mehr zu ermitteln sein, wer der Urheber der Beleidigun­gsmail war. Einen Termin, an dem dieser Prozess weiter geht, will die Richterin demnächst „von Amts wegen“festsetzen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany