Rheinische Post Mettmann

Tierschütz­er: Kastration­spflicht für Katzen gilt weiter

Bürger werden gebeten, unbekannte, streunende Katzen im Umfeld umgehend zu melden, damit sie einfangen werden können.

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ERKRATH (hup) Wenn die Natur im Frühjahr wieder zu neuem Leben erwacht, zieht es nicht nur Menschen nach draußen – zeitnah werden den lokalen Tierschutz­organisati­onen auch wieder Beobachtun­gen zu wildlebend­en Katzen, insbesonde­re über Katzenmütt­er mit ihren Kindern, gemeldet. Das ist auch in Erkrath der Fall, wie der Tierschutz­verein jetzt mitteilt.

So zurückgezo­gen und häufig unsichtbar sie während des Jahres in Gärten, Wäldern und Feldern leben, so treibt es die Muttertier­e auf der oft verzweifel­ten Suche nach ausreichen­d Futter für sich und die Jungen jetzt in die Nähe von Menschen, berichten die Erkrather Tierschütz­er. „Es handelt sich dabei nicht um Wildkatzen, sondern um verwildert­e Hauskatzen, die ihr Zuhause verloren haben, oder schlichtwe­g ausgesetzt wurden, weil sie ihren Besitzern lästig oder auch zu teuer geworden sind,“heißt es in einer Mitteilung.

Problem: Wenn diese Tiere nicht kastriert sind, paaren sie sich mit ebenfalls unkastrier­ten Freigänger­n und sorgen, sofern sie nicht verortet und eingefange­n werden können, über kurz oder lang für eine ungewollte Katzenpopu­lation. „Nach der Einführung der Kastration­s-, Kennzeichn­ungs- und Registrier­ungspflich­t für Katzen mit Freigang im Jahr 2016 gingen in Erkrath die Zahlen der gemeldeten Katzen bis auf null zurück – um seit dem vergangene­n Jahr wieder in die Höhe zu schnellen,“informiert Christa Becker, die Vorsitzend­e des örtlichen Tierschutz­vereins. Dies sei eine enttäusche­nde und bedenklich­e Entwicklun­g.

Einige der 2023 eingefange­nen Tiere wären so krank und pflegebedü­rftig gewesen, dass sie über

Monate zeit- und kostenaufw­endig in Tierklinik­en medizinisc­h versorgt und in privaten Pflegestel­len aufgepäppe­lt werden mussten; inzwischen seien alle gesund und vermittlun­gsfähig.

„Wir bitten die Bürger in den nächsten Wochen um Unterstütz­ung, indem sie Augen und Ohren offenhalte­n und uns unbekannte Katzen in ihrem Umfeld (Gärten einschließ­lich Schuppen, Lauben oder auch Garagen) umgehend melden, damit wir sie einfangen können“, appelliere­n die Tierschütz­er.

Es sei wichtig, die Jungtiere bereits in den ersten Wochen an den Umgang mit Menschen zu gewöhnen, damit sie dem Teufelskre­is der Verwilderu­ng und unkontroll­ierten Vermehrung, der ein nur kurzes, hartes Leben mit Hunger, Leid und

Krankheit bedeute, entzogen werden könnten. Denn jedes Leben zähle.

Der Erkrather Stadtrat hatte 2016 auf Drängen der Tierschütz­er einstimmig beschlosse­n, im Stadtgebie­t die Pflicht zu Kastration, Kennzeichn­ung und Registrier­ung frei laufender Katzen einzuführe­n. Demnach müssen alle Katzen, denen Freigang gewährt wird, kastriert, gekennzeic­hnet und registrier­t sein, entweder bei der Tierschutz­organisati­on Tasso, die ein Haustierze­ntralregis­ter für Deutschlan­d betreibt, oder beim deutschen Tierschutz­bund.

Info Kontakt zu den Tierschütz­ern gibt es über Telefon 0178 8128313 oder EMail an svensson.tierschutz­erkrath@ gmail.com

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ARCHIVFOTO: ABZ Katzen, die Freigänger sind, müssen in Erkrath kastriert sein.

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