Rheinische Post Mettmann

Mann mit Messer getötet – Freispruch wegen Notwehr

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DÜSSELDORF (RP) Rund ein halbes Jahr nach tödlichen Messerstic­hen hat das Düsseldorf­er Landgerich­t den wegen Totschlags angeklagte­n Messerstec­her freigespro­chen. Der 39-Jährige habe in Notwehr gehandelt, befanden die Richter am Dienstag. Der Angeklagte hatte Mitte Oktober 2023 den körperlich überlegene­n, 53 Jahre alten Ex-Partner seiner Tante erstochen, nachdem dieser ihn nach einem Wortgefech­t mit einem Teleskop-Schlagstoc­k angegriffe­n und am Kopf verletzt hatte.

„Es bereitet mir – wie dem Staatsanwa­lt auch – großes Unbehagen, ein Verhalten straflos zu lassen, das den Tod eines Menschen zur Folge hatte“, sagte Richter Rainer Drees. Aber in diesem Fall greife das Notwehrrec­ht. „Und danach konnte der Angeklagte alles tun, was den Angriff effektiv beendet.“Der 39-Jährige hatte die Messerstic­he nicht bestritten - er habe sich damals aber nur verteidigt, sagte er. Nach 15 Jahren sei zuvor die Beziehung zwischen seiner Tante und dem 53-Jährigen gescheiter­t. Das Paar hatte sich Wochen zuvor getrennt.

Der 53-Jährige habe die Herausgabe von Unterlagen gefordert und damit gedroht, andernfall­s alle umzubringe­n. Um seine Tante zu schützen, habe er mit seinem Cousin vor deren Haus auf den 53-Jährigen gewartet. Eine Überwachun­gskamera hatte das Geschehen aufgezeich­net, das auch von mehreren Zeugen beobachtet worden war. Der Angeklagte wurde nach der Urteilsver­kündung umgehend auf freien Fuß gesetzt. Außerdem wurde ihm eine Entschädig­ung für die zu Unrecht erlittene, fast sieben Monate lange Untersuchu­ngshaft zugesproch­en. Am Schluss der Beweisaufn­ahme hatten Verteidigu­ng und Staatsanwa­ltschaft einen Freispruch beantragt.

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Der 400 Quadratmet­er große Spielertun­nel ist jetzt auch als Event-Location mit eigenem Zugang nutzbar.
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FOTO: WUK Der Angeklagte wurde von seinem Verteidige­r Henner Apfel vor dem Landgerich­t vertreten.

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