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Berliner Senat beschließt Mietenstopp für fünf Jahre
BERLIN/FRANKFURT (dpa) Inmitten der aufgeheizten Stimmung auf dem Mietmarkt will Berlin als erstes Bundesland einen fünfjährigen Mieterhöhungsstopp einführen. Das soll helfen, bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Der rot-rot-grüne Senat einigte sich am Dienstag auf Eckpunkte als Vorstufe für einen Gesetzentwurf. Das Gesetz soll spätestens im Januar 2020 in Kraft treten. Kritiker laufen dagegen Sturm, es wird mit Klagen gerechnet. An der Börse verloren deutsche Wohnimmobilien-Aktien an Wert.
Hintergrund der Pläne ist der angespannte Wohnungsmarkt in Berlin mit seinen etwa 3,6 Millionen Einwohnern. Die Mieten sind gestiegen, viele Menschen zieht es aus anderen Regionen in die Hauptstadt und viele finden keine bezahlbare Wohnung – so ist die Lage in mehreren Großstädten Deutschlands.
Der geplante Mietendeckel beinhaltet diese Kernpunkte: Die Mieten von nicht preisgebundenen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sollen fünf Jahre lang nicht steigen. Laut Mieterverein wären bis zu 1,6 Millionen Wohnungen betroffen. Bei Wiedervermietung soll höchstens die zuletzt vereinbarte Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis verlangt werden können. Überhöhte Mieten können auf Antrag sogar gesenkt werden - das Ganze soll sich an einer Mietobergrenze orientieren. Der Neubau ist von den Regelungen ausgeschlossen – das soll helfen, den Bau anzukurbeln.
Der Plan hatte bereits im Vorfeld für eine deutschlandweite Debatte gesorgt. Der kommissarische SPDChef Thorsten Schäfer-Gümbel kündigte an, sich in der großen Koalition für einen bundesweiten Mietpreisdeckel auszusprechen.