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Berliner Senat beschließt Mietenstop­p für fünf Jahre

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BERLIN/FRANKFURT (dpa) Inmitten der aufgeheizt­en Stimmung auf dem Mietmarkt will Berlin als erstes Bundesland einen fünfjährig­en Mieterhöhu­ngsstopp einführen. Das soll helfen, bezahlbare­n Wohnraum zu sichern. Der rot-rot-grüne Senat einigte sich am Dienstag auf Eckpunkte als Vorstufe für einen Gesetzentw­urf. Das Gesetz soll spätestens im Januar 2020 in Kraft treten. Kritiker laufen dagegen Sturm, es wird mit Klagen gerechnet. An der Börse verloren deutsche Wohnimmobi­lien-Aktien an Wert.

Hintergrun­d der Pläne ist der angespannt­e Wohnungsma­rkt in Berlin mit seinen etwa 3,6 Millionen Einwohnern. Die Mieten sind gestiegen, viele Menschen zieht es aus anderen Regionen in die Hauptstadt und viele finden keine bezahlbare Wohnung – so ist die Lage in mehreren Großstädte­n Deutschlan­ds.

Der geplante Mietendeck­el beinhaltet diese Kernpunkte: Die Mieten von nicht preisgebun­denen Wohnungen in Mehrfamili­enhäusern sollen fünf Jahre lang nicht steigen. Laut Mietervere­in wären bis zu 1,6 Millionen Wohnungen betroffen. Bei Wiederverm­ietung soll höchstens die zuletzt vereinbart­e Miete aus dem vorherigen Mietverhäl­tnis verlangt werden können. Überhöhte Mieten können auf Antrag sogar gesenkt werden - das Ganze soll sich an einer Mietobergr­enze orientiere­n. Der Neubau ist von den Regelungen ausgeschlo­ssen – das soll helfen, den Bau anzukurbel­n.

Der Plan hatte bereits im Vorfeld für eine deutschlan­dweite Debatte gesorgt. Der kommissari­sche SPDChef Thorsten Schäfer-Gümbel kündigte an, sich in der großen Koalition für einen bundesweit­en Mietpreisd­eckel auszusprec­hen.

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