Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Geldabheben am Schalter darf extra kosten
Unter dem Druck der Nullzinsen lassen sich Banken und Sparkassen einzelne Services extra bezahlen. Das dürfen sie – aber nur in Maßen, urteilte nun der Bundesgerichtshof.
FRANKFURT/DÜSSELDORF Geld abheben am Bankschalter muss nicht kostenlos sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Die Höhe des Entgelts aber kann gerichtlich überprüft werden.
Was entschied der BGH? Grundsätzlich dürfen Banken und Sparkassen von ihren Kunden fürs Geldabheben oder -einzahlen am Schalter eine gesonderte Gebühr verlangen. Diese Gebühr darf aber die tatsächlich entstehenden Kosten nicht überschreiten. Wenn die Bank mehr verlangt, ist die entsprechende Klausel im Preisverzeichnis unwirksam. Damit hat der BGH seinen Kurs geändert, bisher hatte er verlangt, dass fünf Transaktionen am Schalter im Monat kostenfrei möglich sein müssen. Doch seit 2009 gilt eine EU-Richtlinie. Und die sieht vor, dass für jeden Zahlungsdienst ein Entgelt verlangt werden darf. Deshalb musste der BGH seine Rechtsprechung anpassen.
Sind das schlechte Nachrichten für die Kunden? Nicht unbedingt. Denn seit 2014 gibt es eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die es den Gerichten ermöglicht, die Schaltergebühren zu überprüfen. Die Entgelte dürfen nicht höher sein als die Kosten, die der Bank durch die Transaktion entstehen. Kosten hat die Bank für Personal, für die Raummiete oder für ihre IT. Die Bank muss bei einer gerichtlichen Überprüfung genau darlegen, dass diese Kosten, die sie als Gebühr an die Kunden weitergibt, nur deshalb entstehen, weil dieser am Schalter Geld einzahlt oder abhebt. Das aber dürfte schwer zu begründen sein.
Worum ging es in dem Verfahren? Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte die Sparkasse Günzburg verklagt, weil diese von ihren Kunden je nach Kontomodell ein oder zwei Euro zusätzlich zu den Grundgebühren für eine Abhebung vom Konto verlangt hatte. Nur beim Modell mit den höchsten Grundgebühren in Höhe von 14,90 Euro war die Abhebung am Schalter inbegriffen. Wer eine größere Summe abheben will, muss den Geldautomaten nutzen. An dem war jedoch die Höhe der möglichen Abhebung auf 1500 Euro begrenzt. Die Wettbewerbszentrale klagte darauf, dass jeder Kunde unabhängig vom Kontomodell auch größere Summen ohne Gebühren abheben darf. Wie geht es weiter? Der BGH hat das Verfahren an das Oberlandesgericht (OLG) München zurückverwiesen. Das muss nun überprüfen, ob die Preisgestaltung der Sparkasse Günzburg zulässig ist. Der BGH ließ bereits durchblicken, dass dies nicht der Fall sein könnte. Sollten sich die OLG-Richter anschließen, könnten auch an anderen Orten die Schaltergebühren wieder fallen – wenn die dortigen Kunden klagen. Denn viele Institute bieten Modelle wie die Günzburger an. Man müsse die Entscheidung des OLG München abwarten, heißt es beim Sparkassenund Giroverband.
Wie hoch sind die Entgelte im Rheinland? Die Stadtsparkasse Düsseldorf berechnet für das Girokonto „S-Start“(ausgenommen Minderjährige) 2,50 Euro pro Barzahlung am Schalter. Bei der Sparkasse Krefeld sind es beim „S-Giro-Flex“35 Cent pro Bargeldzahlung, bei der Sparkasse Mönchengladbach beim „Privatkonto classic“40 Cent, jedoch nicht bei Pauschalpreismodellen. Die Volksbank Düsseldorf Neuss erhebt beim Konto „GiroOnline“für Bargeldzahlungen erst ab dem sechsten Posten pro Monat 2,75 Euro. Bei der Volksbank Mönchengladbach zahlen Kunden beim Konto „VR individuell“pro Barzahlung am Schalter 50 Cent, ebenso am Automaten. Bei der Volksbank Krefeld sind es bei „VR-Individual“(Kontoführungsgebühr: 5,50 Euro) pro Barzahlung am Schalter ein Euro, am Automaten 20 Cent. Die Volksbank Kleverland verlangt für ihre Kontomodelle kein Entgelt.