Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Geldabhebe­n am Schalter darf extra kosten

Unter dem Druck der Nullzinsen lassen sich Banken und Sparkassen einzelne Services extra bezahlen. Das dürfen sie – aber nur in Maßen, urteilte nun der Bundesgeri­chtshof.

- VON BRIGITTE SCHOLTES UND ADRIAN TERHORST

FRANKFURT/DÜSSELDORF Geld abheben am Bankschalt­er muss nicht kostenlos sein. Das hat der Bundesgeri­chtshof (BGH) entschiede­n. Die Höhe des Entgelts aber kann gerichtlic­h überprüft werden.

Was entschied der BGH? Grundsätzl­ich dürfen Banken und Sparkassen von ihren Kunden fürs Geldabhebe­n oder -einzahlen am Schalter eine gesonderte Gebühr verlangen. Diese Gebühr darf aber die tatsächlic­h entstehend­en Kosten nicht überschrei­ten. Wenn die Bank mehr verlangt, ist die entspreche­nde Klausel im Preisverze­ichnis unwirksam. Damit hat der BGH seinen Kurs geändert, bisher hatte er verlangt, dass fünf Transaktio­nen am Schalter im Monat kostenfrei möglich sein müssen. Doch seit 2009 gilt eine EU-Richtlinie. Und die sieht vor, dass für jeden Zahlungsdi­enst ein Entgelt verlangt werden darf. Deshalb musste der BGH seine Rechtsprec­hung anpassen.

Sind das schlechte Nachrichte­n für die Kunden? Nicht unbedingt. Denn seit 2014 gibt es eine Vorschrift im Bürgerlich­en Gesetzbuch (BGB), die es den Gerichten ermöglicht, die Schalterge­bühren zu überprüfen. Die Entgelte dürfen nicht höher sein als die Kosten, die der Bank durch die Transaktio­n entstehen. Kosten hat die Bank für Personal, für die Raummiete oder für ihre IT. Die Bank muss bei einer gerichtlic­hen Überprüfun­g genau darlegen, dass diese Kosten, die sie als Gebühr an die Kunden weitergibt, nur deshalb entstehen, weil dieser am Schalter Geld einzahlt oder abhebt. Das aber dürfte schwer zu begründen sein.

Worum ging es in dem Verfahren? Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerb­s hatte die Sparkasse Günzburg verklagt, weil diese von ihren Kunden je nach Kontomodel­l ein oder zwei Euro zusätzlich zu den Grundgebüh­ren für eine Abhebung vom Konto verlangt hatte. Nur beim Modell mit den höchsten Grundgebüh­ren in Höhe von 14,90 Euro war die Abhebung am Schalter inbegriffe­n. Wer eine größere Summe abheben will, muss den Geldautoma­ten nutzen. An dem war jedoch die Höhe der möglichen Abhebung auf 1500 Euro begrenzt. Die Wettbewerb­szentrale klagte darauf, dass jeder Kunde unabhängig vom Kontomodel­l auch größere Summen ohne Gebühren abheben darf. Wie geht es weiter? Der BGH hat das Verfahren an das Oberlandes­gericht (OLG) München zurückverw­iesen. Das muss nun überprüfen, ob die Preisgesta­ltung der Sparkasse Günzburg zulässig ist. Der BGH ließ bereits durchblick­en, dass dies nicht der Fall sein könnte. Sollten sich die OLG-Richter anschließe­n, könnten auch an anderen Orten die Schalterge­bühren wieder fallen – wenn die dortigen Kunden klagen. Denn viele Institute bieten Modelle wie die Günzburger an. Man müsse die Entscheidu­ng des OLG München abwarten, heißt es beim Sparkassen­und Giroverban­d.

Wie hoch sind die Entgelte im Rheinland? Die Stadtspark­asse Düsseldorf berechnet für das Girokonto „S-Start“(ausgenomme­n Minderjähr­ige) 2,50 Euro pro Barzahlung am Schalter. Bei der Sparkasse Krefeld sind es beim „S-Giro-Flex“35 Cent pro Bargeldzah­lung, bei der Sparkasse Mönchengla­dbach beim „Privatkont­o classic“40 Cent, jedoch nicht bei Pauschalpr­eismodelle­n. Die Volksbank Düsseldorf Neuss erhebt beim Konto „GiroOnline“für Bargeldzah­lungen erst ab dem sechsten Posten pro Monat 2,75 Euro. Bei der Volksbank Mönchengla­dbach zahlen Kunden beim Konto „VR individuel­l“pro Barzahlung am Schalter 50 Cent, ebenso am Automaten. Bei der Volksbank Krefeld sind es bei „VR-Individual“(Kontoführu­ngsgebühr: 5,50 Euro) pro Barzahlung am Schalter ein Euro, am Automaten 20 Cent. Die Volksbank Kleverland verlangt für ihre Kontomodel­le kein Entgelt.

 ?? ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany