Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Scholz setzt im Grundsteue­r-Gesetz auf Kommunen

Die Entwürfe für Reform und Länderöffn­ungsklause­l liegen vor. Die NRW-Opposition kritisiert Landesmini­ster Lienenkämp­er.

- VON BIRGIT MARSCHALL UND THOMAS REISENER

BERLIN/DÜSSELDORF Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD) appelliert in seinem Gesetzentw­urf zur Reform der Grundsteue­r an die Kommunen, ihre Hebesätze nach der Änderung zu senken, um einen Anstieg der Steuerbela­stung zu vermeiden. „Mit der Reform der Grundsteue­r wird keine Veränderun­g des Grundsteue­raufkommen­s verfolgt“, heißt es im aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteue­rund Bewertungs­rechts, der unserer Redaktion vorliegt. „An die Gemeinden wird daher appelliert, die durch die Neubewertu­ng des Grundbesit­zes resultiere­nden Belastungs­verschiebu­ngen durch eine gegebenenf­alls erforderli­che Anpassung des Hebesatzes auszugleic­hen, um ein konstantes Grundsteue­raufkommen zu sichern“, so der Gesetzentw­urf.

Er soll zusammen mit einem Änderungsg­esetz für das Grundgeset­z bereits kommende Woche in erster Lesung vom Bundestag verabschie­det werden. Die Grundgeset­zänderung wird nötig, weil die Unionsseit­e eine Öffnungskl­ausel für die Bundesländ­er durchgeset­zt hat. Darauf hatten sich die Koalitions­spitzen am Sonntagabe­nd in Berlin geeinigt. Sie führt dazu, dass die Länder zwischen der von Scholz propagiert­en wertabhäng­igen und einer vor allem von der CSU geforderte­n wertunabhä­ngigen Neuberechn­ung der Grundsteue­r wählen können.

„Um den Ländern die Befugnis zu umfassende­n abweichend­en landesrech­tlichen Regelungen einzuräume­n, wird den Ländern für die Grundsteue­r das Recht zu abweichend­en Regelungen nach Artikel 72 Absatz 3 Grundgeset­z eingeräumt“, heißt es im entspreche­nden zusätzlich­en Gesetzentw­urf. Das Kabinett soll dem Gesetzespa­ket bis Freitag per Umlaufverf­ahren zustimmen. Der Kabinettst­ermin am Mittwoch werde nicht erreicht, da es Vorbehalte auf SPD-Seite gegen die Länderöffn­ungsklause­l gebe, hieß es.

Während die Landesregi­erung weiterhin kein Konzept für die Übertragun­g der Grundsteue­r-Beschlüsse des Bundes auf NRW hat, erhöht die Opposition im Landtag den Druck auf Finanzmini­ster Lutz Lienenkämp­er (CDU). „Finanzmini­ster Lienenkämp­er ist zu dem Thema komplett abgetaucht und niemand weiß, wie er sich die Zukunft der Grundsteue­r in NRW vorstellt“, sagte Grünen-Fraktionsc­hefin Monika Düker. Michael Hübner, Fraktionsv­ize der SPD, sagte: „Wir erwarten von der Landesregi­erung, dass sie jetzt endlich Position bezieht.“

Lienenkämp­er erklärte, die genauen Gesetzeste­xte aus Berlin erst abwarten zu wollen, bevor er sich positionie­rt. Das dauert der NRW-Opposition zu lange vor dem Hintergrun­d, dass die Eckpunkte ja bekannt seien. „Für die Änderung des Grundgeset­zes ist auch eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat erforderli­ch“, argumentie­rte Hübner. Da NRW dort mit abstimmen werde, müsse die Landesregi­erung nun auch „erklären, wie sie dazu steht, dass über eine Länderöffn­ungsklause­l ein Flickentep­pich entstehen kann, der klar gegen den Gleichheit­sgrundsatz verstößt.“Ein solcher Flickentep­pich führe zu „Ungerechti­gkeit, Ungleichbe­handlung, er vermehrt die Bürokratie und belastet Bürger und Wirtschaft“.

Newspapers in German

Newspapers from Germany