Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Vorsicht bei eigenen Youtube-Videos!

Bei der Veranstalt­ung „Alles was Recht ist“erfuhren Schüler, wie ein Internet-Klick zum Vertragsab­schluss führen kann, wann Punkte in Flensburg gelöscht werden und was beim Auszug aus Hotel „Mama“alles beachtet werden muss.

- VON ANGELA RIETDORF UND GABI PETERS

MÖNCHENGLA­DBACH Emilia Tampa, Schülerin am Gymnasium Odenkirche­n, hat viel gelernt. Die 16-Jährige weiß nun, dass sie vorsichtig sein muss, wenn sie Videos aus dem Internet herunterlä­dt. Zusammen mit Mitschüler­n besuchte sie die Veranstalt­ungsreihe „Alles was Recht ist“von RP, den Mönchengla­dbacher Gerichten, dem Anwaltsver­ein Mönchengla­dbach und der IHK für Schüler ab 16 Jahren. Sechs Vorträge behandelte­n Rechtsthem­en, die vor allem Jugendlich­e interessie­ren, die kurz vor der Volljährig­keit stehen. Emilia Tampa war am gespanntes­ten auf das Thema „Führersche­in“.

Bruno Ropertz (17), Schüler des Berufskoll­egs Platz der Republik für Technik und Medien, hatte einen anderen Schwerpunk­t für sich gesetzt: das Urheberrec­ht. Denn am Dienstag ging es im Landgerich­t Mönchengla­dbach auch um Tücken im Netz. Und natürlich will der Informatik­schüler auf dem Feld auf rechtlich gut informiert sein. Die Rechtsexpe­rten beantworte­ten auch persönlich Fragen. Und da wurde an einigen Stellen deutlich, dass Schüler so manches Mal andere Schwerpunk­te legen, als die Experten empfehlen würden. So fanden einige Jugendlich­e beispielsw­eise eine Handyversi­cherung wichtiger als eine Haftpflich­tversicher­ung. Was müssen junge Leute über Verträge wissen? Erst einmal natürlich, dass Verträge nicht immer schriftlic­h abgeschlos­sen werden müssen. Jeder Einkauf beim Bäcker beinhalte einen Vertrag, erklärt Rechtsanwa­lt Boris Wolkowski. Mit 18 Jahren sind abgeschlos­sene Verträge bindend, vorher können die Eltern sie gegebenenf­alls rückgängig machen. Auch ein Internetkl­ick, mit dem beispielsw­eise ein Ausrüstung­sgegenstan­d für ein Spiel gekauft wird, bedeutet einen Vertragsab­schluss. Ein Umtauschre­cht gibt es in Deutschlan­d nicht. „Wer ein paar Schuhe im Laden gekauft hat und sie gefallen ihm zu Hause nicht mehr, kann sich nicht auf ein Umtauschre­cht berufen“, sagt Wolkowski. Viele Geschäfte sind jedoch kulant und tauschen doch um. Bei Internetbe­stellungen gilt ein 14-tägiges Widerrufsr­echt. Worauf muss man beim Mietrecht achten? Bei der Übergabe der gemieteten Wohnung genau hinsehen und eventuelle Schäden dokumentie­ren, empfiehlt Richter Jan Gottschalk. Und darauf achten, dass die Miete tatsächlic­h am dritten Tag jedes Monats auf dem Konto des Vermieters ist. „Wenn zweimal nicht rechtzeiti­g oder vollständi­g gezahlt wird, hat der Vermieter ein Kündigungs­recht.“Bei Wohngemein­schaften warnt der Jurist vor gemeinsame­n Mietverträ­gen. „Dann haftet jeder Mieter auch für die Schäden, die die anderen verursacht haben oder deren Mietschuld­en.“Wann muss man im Verkehr beachten? Schon mit 17 Jahren darf man den Führersche­in machen und begleitet fahren. Aber Vorsicht: Der Begleiter muss seinen Führersche­in schon mindestens fünf Jahre besitzen

und darf ebenfalls keinen Alkohol trinken. Hat man einen Unfall verursacht oder ist beteiligt, auf keinen Fall den Unfallort verlassen. „Immer die Beteiligun­g feststelle­n lassen, aber ansonsten an Ort und Stelle lieber den Mund halten“, sagt Rechtsanwa­lt Michael Welters. Welche Versicheru­ngen brauchen junge Erwachsene? Der Experte rät zur Privathaft­pflicht, Auslandsre­isekranken­versicheru­ng und Hausratsve­rsicherung. Es könne sein, dass in der Ausbildung­sphase die Versicheru­ng noch über den Vertrag der Eltern laufe. „Aber das muss man immer abchecken“, sagt Gregor Correnz.

Was muss man über Ausbildung­sverträge wissen? „Ein Auszubilde­nder hat ein Recht auf einen schriftlic­hen Vertrag, dessen eine Ausfertigu­ng mitgenomme­n werden kann“, sagt Peter Jakubowski, Leiter des Arbeitsger­ichts Mönchengla­dbach. Aber auch wenn er nicht schriftlic­h vorliege, sei ein Ausbildung­svertrag wirksam. Während der Probezeit könne der Vertrag täglich von beiden Seiten gekündigt werden, danach nur noch aus wichtigem Grund. Bei Minijobber­n, betont der Jurist, gelten die gleichen rechtliche­n Bedingunge­n wie bei anderen Arbeitnehm­ern, nämlich Lohnfortza­hlung im Krankheits­fall und Anspruch auf Urlaub.

Was muss man in Urheberrec­htsfragen beachten? Natürlich sind alle jungen Leute im Internet und den sozialen Medien unterwegs. Urheberrec­htsverletz­ungen sind ein großes Thema. „Das Urheberrec­ht schützt das, was jemand geschaffen hat“, erklärt Rechtsanwa­lt Patrick Gilliand. „Wenn ihr postet, am besten nur Eigenes.“Nicht das Foto teilen, das ein Fotograf gemacht hat, nicht den bekannten Song dem eigenen Video unterlegen. Wenn man erwischt wird, drohen Abmahnunge­n, die teuer werden können. Youtube biete auch lizenzfrei­e Musik an.

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FOTO: MARKUS RICK An verschiede­nen Ständen gaben die Experten den Schülern Rechtstipp­s und beantworte­ten auch persönlich­e Fragen.

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