Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Vorsicht bei eigenen Youtube-Videos!
Bei der Veranstaltung „Alles was Recht ist“erfuhren Schüler, wie ein Internet-Klick zum Vertragsabschluss führen kann, wann Punkte in Flensburg gelöscht werden und was beim Auszug aus Hotel „Mama“alles beachtet werden muss.
MÖNCHENGLADBACH Emilia Tampa, Schülerin am Gymnasium Odenkirchen, hat viel gelernt. Die 16-Jährige weiß nun, dass sie vorsichtig sein muss, wenn sie Videos aus dem Internet herunterlädt. Zusammen mit Mitschülern besuchte sie die Veranstaltungsreihe „Alles was Recht ist“von RP, den Mönchengladbacher Gerichten, dem Anwaltsverein Mönchengladbach und der IHK für Schüler ab 16 Jahren. Sechs Vorträge behandelten Rechtsthemen, die vor allem Jugendliche interessieren, die kurz vor der Volljährigkeit stehen. Emilia Tampa war am gespanntesten auf das Thema „Führerschein“.
Bruno Ropertz (17), Schüler des Berufskollegs Platz der Republik für Technik und Medien, hatte einen anderen Schwerpunkt für sich gesetzt: das Urheberrecht. Denn am Dienstag ging es im Landgericht Mönchengladbach auch um Tücken im Netz. Und natürlich will der Informatikschüler auf dem Feld auf rechtlich gut informiert sein. Die Rechtsexperten beantworteten auch persönlich Fragen. Und da wurde an einigen Stellen deutlich, dass Schüler so manches Mal andere Schwerpunkte legen, als die Experten empfehlen würden. So fanden einige Jugendliche beispielsweise eine Handyversicherung wichtiger als eine Haftpflichtversicherung. Was müssen junge Leute über Verträge wissen? Erst einmal natürlich, dass Verträge nicht immer schriftlich abgeschlossen werden müssen. Jeder Einkauf beim Bäcker beinhalte einen Vertrag, erklärt Rechtsanwalt Boris Wolkowski. Mit 18 Jahren sind abgeschlossene Verträge bindend, vorher können die Eltern sie gegebenenfalls rückgängig machen. Auch ein Internetklick, mit dem beispielsweise ein Ausrüstungsgegenstand für ein Spiel gekauft wird, bedeutet einen Vertragsabschluss. Ein Umtauschrecht gibt es in Deutschland nicht. „Wer ein paar Schuhe im Laden gekauft hat und sie gefallen ihm zu Hause nicht mehr, kann sich nicht auf ein Umtauschrecht berufen“, sagt Wolkowski. Viele Geschäfte sind jedoch kulant und tauschen doch um. Bei Internetbestellungen gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Worauf muss man beim Mietrecht achten? Bei der Übergabe der gemieteten Wohnung genau hinsehen und eventuelle Schäden dokumentieren, empfiehlt Richter Jan Gottschalk. Und darauf achten, dass die Miete tatsächlich am dritten Tag jedes Monats auf dem Konto des Vermieters ist. „Wenn zweimal nicht rechtzeitig oder vollständig gezahlt wird, hat der Vermieter ein Kündigungsrecht.“Bei Wohngemeinschaften warnt der Jurist vor gemeinsamen Mietverträgen. „Dann haftet jeder Mieter auch für die Schäden, die die anderen verursacht haben oder deren Mietschulden.“Wann muss man im Verkehr beachten? Schon mit 17 Jahren darf man den Führerschein machen und begleitet fahren. Aber Vorsicht: Der Begleiter muss seinen Führerschein schon mindestens fünf Jahre besitzen
und darf ebenfalls keinen Alkohol trinken. Hat man einen Unfall verursacht oder ist beteiligt, auf keinen Fall den Unfallort verlassen. „Immer die Beteiligung feststellen lassen, aber ansonsten an Ort und Stelle lieber den Mund halten“, sagt Rechtsanwalt Michael Welters. Welche Versicherungen brauchen junge Erwachsene? Der Experte rät zur Privathaftpflicht, Auslandsreisekrankenversicherung und Hausratsversicherung. Es könne sein, dass in der Ausbildungsphase die Versicherung noch über den Vertrag der Eltern laufe. „Aber das muss man immer abchecken“, sagt Gregor Correnz.
Was muss man über Ausbildungsverträge wissen? „Ein Auszubildender hat ein Recht auf einen schriftlichen Vertrag, dessen eine Ausfertigung mitgenommen werden kann“, sagt Peter Jakubowski, Leiter des Arbeitsgerichts Mönchengladbach. Aber auch wenn er nicht schriftlich vorliege, sei ein Ausbildungsvertrag wirksam. Während der Probezeit könne der Vertrag täglich von beiden Seiten gekündigt werden, danach nur noch aus wichtigem Grund. Bei Minijobbern, betont der Jurist, gelten die gleichen rechtlichen Bedingungen wie bei anderen Arbeitnehmern, nämlich Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Anspruch auf Urlaub.
Was muss man in Urheberrechtsfragen beachten? Natürlich sind alle jungen Leute im Internet und den sozialen Medien unterwegs. Urheberrechtsverletzungen sind ein großes Thema. „Das Urheberrecht schützt das, was jemand geschaffen hat“, erklärt Rechtsanwalt Patrick Gilliand. „Wenn ihr postet, am besten nur Eigenes.“Nicht das Foto teilen, das ein Fotograf gemacht hat, nicht den bekannten Song dem eigenen Video unterlegen. Wenn man erwischt wird, drohen Abmahnungen, die teuer werden können. Youtube biete auch lizenzfreie Musik an.