Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Unterbringung statt Gefängnis für 31-Jährigen
Er litt unter Wahnvorstellungen und hörte Stimmen.
MÖNCHENGLADBACH Im Prozess gegen einen 31-jährigen Mönchengladbacher ist am Donnerstag ein Freispruch vor dem Landgericht Mönchengladbach ergangen. Dabei war die Liste der dem Mann vorgeworfenen Vergehen ziemlich lang: Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzliche Körperverletzung und bewaffneter Diebstahl. Der Angeklagte sei im Juli 2017 wegen Randalierens in der Mönchengladbacher Innenstadt aufgefallen, habe Anordnungen der Polizei nicht befolgt. Beim Festnahmeversuch nach einem vergeblichen Fluchtversuch habe er die Polizisten mehrfach mit der Faust gegen den Kopf geschlagen. Auch seiner Schwester und einem Ladendetektiv gegenüber soll er gewalttätig geworden sein. Zudem, so lautete ein weiterer Vorwurf, soll der 31-Jährige sich in der LVR-Klinik in Rheydt, in der ihm eine paranoide Schizophrenie attestiert worden war, sowie im Jobcenter aggressiv verhalten haben.
Am ersten Verhandlungstag des Prozesses hatte sich der Angeklagte verwundert über das Ausmaß der gegen ihn erhobenen Vorwürfe gezeigt und erklärt, ihm sei erst jetzt bewusst geworden, was er alles, beeinflusst durch seine Krankheit, „abgezogen“habe. Dabei habe er sich immer vom Gefängnis fernhalten wollen. Nach eigenen Angaben habe er seit dem 15. Lebensjahr täglich Cannabis sowie später auch Amphetamine konsumiert. Trotzdem war er bis 2017 unauffällig.
Verwandte gaben an, der Mann habe nach dem Ende einer langjährigen Beziehung zunächst seinen Arbeitsplatz und dann die Kontrolle über sich selbst verloren – so sehr, dass man in ihm in der LVR-Klinik eine „Gefahr für die Allgemeinheit“sah.
Der Angeklagte war mehrfach eingewiesen worden. Doch erst in einer Fachklinik in Essen habe sich der psychisch Kranke, der unter Wahnvorstellungen litt und Stimmen hörte, positiv entwickelt. Zwei Mediziner gaben jedoch an, dass er seine psychische Krankheit nicht anerkennen wolle.
Der Angeklagte erklärte hingegen, im Rahmen der Verhandlung, alles dafür tun zu wollen, was ihm helfen könne: Therapie, Betreuung, Drogensowie Alkoholabstinenz, Medikamentenkontrolle und ein Entzug. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung plädierten auf Freispruch wegen Schuldunfähigkeit zum Zeitpunkt der Taten. Die Kammer folgte dieser Linie und ordnete eine Unterbringung an. Der 31-Jährige darf sich in dieser Zeit aber nichts mehr zuschulden kommen lassen.