Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Unterbring­ung statt Gefängnis für 31-Jährigen

Er litt unter Wahnvorste­llungen und hörte Stimmen.

- VON EVA-MARIA GEEF

MÖNCHENGLA­DBACH Im Prozess gegen einen 31-jährigen Mönchengla­dbacher ist am Donnerstag ein Freispruch vor dem Landgerich­t Mönchengla­dbach ergangen. Dabei war die Liste der dem Mann vorgeworfe­nen Vergehen ziemlich lang: Beleidigun­g, Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte, vorsätzlic­he Körperverl­etzung und bewaffnete­r Diebstahl. Der Angeklagte sei im Juli 2017 wegen Randaliere­ns in der Mönchengla­dbacher Innenstadt aufgefalle­n, habe Anordnunge­n der Polizei nicht befolgt. Beim Festnahmev­ersuch nach einem vergeblich­en Fluchtvers­uch habe er die Polizisten mehrfach mit der Faust gegen den Kopf geschlagen. Auch seiner Schwester und einem Ladendetek­tiv gegenüber soll er gewalttäti­g geworden sein. Zudem, so lautete ein weiterer Vorwurf, soll der 31-Jährige sich in der LVR-Klinik in Rheydt, in der ihm eine paranoide Schizophre­nie attestiert worden war, sowie im Jobcenter aggressiv verhalten haben.

Am ersten Verhandlun­gstag des Prozesses hatte sich der Angeklagte verwundert über das Ausmaß der gegen ihn erhobenen Vorwürfe gezeigt und erklärt, ihm sei erst jetzt bewusst geworden, was er alles, beeinfluss­t durch seine Krankheit, „abgezogen“habe. Dabei habe er sich immer vom Gefängnis fernhalten wollen. Nach eigenen Angaben habe er seit dem 15. Lebensjahr täglich Cannabis sowie später auch Amphetamin­e konsumiert. Trotzdem war er bis 2017 unauffälli­g.

Verwandte gaben an, der Mann habe nach dem Ende einer langjährig­en Beziehung zunächst seinen Arbeitspla­tz und dann die Kontrolle über sich selbst verloren – so sehr, dass man in ihm in der LVR-Klinik eine „Gefahr für die Allgemeinh­eit“sah.

Der Angeklagte war mehrfach eingewiese­n worden. Doch erst in einer Fachklinik in Essen habe sich der psychisch Kranke, der unter Wahnvorste­llungen litt und Stimmen hörte, positiv entwickelt. Zwei Mediziner gaben jedoch an, dass er seine psychische Krankheit nicht anerkennen wolle.

Der Angeklagte erklärte hingegen, im Rahmen der Verhandlun­g, alles dafür tun zu wollen, was ihm helfen könne: Therapie, Betreuung, Drogensowi­e Alkoholabs­tinenz, Medikament­enkontroll­e und ein Entzug. Sowohl Staatsanwa­ltschaft als auch Verteidigu­ng plädierten auf Freispruch wegen Schuldunfä­higkeit zum Zeitpunkt der Taten. Die Kammer folgte dieser Linie und ordnete eine Unterbring­ung an. Der 31-Jährige darf sich in dieser Zeit aber nichts mehr zuschulden kommen lassen.

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