Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
CDU-Politiker: Extremisten die Grundrechte beschneiden
BERLIN (dpa) Mit der Forderung, Verfassungsfeinden bestimmte Grundrechte zu entziehen, hat der frühere CDU-Generalsekretär Peter Tauber eine heftige Kontroverse ausgelöst. Nur das Strafrecht anzuwenden, genüge nicht im Kampf gegen Rechtsextremismus, schrieb Tauber in der „Welt“mit Blick auf den mutmaßlich rechtsextremistisch motivierten Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke.
„Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben uns ein scharfes Schwert zum Schutz der Verfassung in die Hand gegeben. Es ist Zeit, von ihm Gebrauch zu machen“, schrieb Tauber. Er bezog sich auf Artikel 18 des Grundgesetzes, der noch nie angewendet worden sei. Danach können Grundrechte wie die freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit verwirkt werden, wenn jemand versucht, damit die freiheitliche demokratische Grundordnung zu bekämpfen. Die Bundesregierung war in der Vergangenheit mit Versuchen gescheitert, Extremisten vor dem Verfassungsgericht Grundrechte entziehen zu lassen.
In den sozialen Netzwerken löste der Beitrag eine hitzige Debatte aus. Die AfD reagierte entrüstet. Parteichef Jörg Meuthen warf Tauber vor, aus dem Mord an Lübcke politisches Kapital zu schlagen, indem er AfD-Politiker für mitschuldig erkläre. Er forderte Taubers Rücktritt als Parlamentarischer Staatssekretär im Verteidigungsministerium. Die übrigen Oppositionsparteien zeigten sich skeptisch.