Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Fronleichn­am

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Am zweiten Donnerstag nach Pfingsten feiert die katholisch­e Kirche das Fest Fronleichn­am. Der Name bedeutet übersetzt so viel wie „Fest des Leibes und Blutes Christi“. Er leitet sich ab aus dem Althochdeu­tschen. Dabei steht „vron“für „Herr“und „licham“für „Leib“.

Mit dem Fest erinnern die Katholiken an die Gegenwart Jesu im Sakrament der Eucharisti­e. Die heutige Sinngebung des Festes geht vom Bild des wandernden Gottesvolk­es aus, dessen Mitte Christus ist, das „Brot des Lebens“. In Prozession­en tragen Geistliche Monstranze­n mit der als Leib Christi verehrten Hostie durch die Straßen.

Fronleichn­am ist gesetzlich­er Feiertag in Baden-Württember­g, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie in einigen Gemeinden in Sachsen und Thüringen. Die aus der Reformatio­n hervorgega­ngenen Kirchen feiern das Fronleichn­amsfest nicht.

Papst Urban IV. führte Fronleichn­am 1264 als allgemeine­s Kirchenfes­t ein, 1317 ordnete Papst Johannes XXII. den Donnerstag als Festtag an. Das Fest geht zurück auf eine Vision der Augustiner­nonne Juliana von Lüttich im Jahr 1209; sie wurde später heiliggesp­rochen. Mit einer Prozession wurde Fronleichn­am erstmals in den 1270er Jahren in Köln begangen. In der Reformatio­n entwickelt­e sich das Fest zu einem konfession­sscheidend­en Merkmal. Luther bezeichnet­e es 1527 als „allerschäd­lichstes Jahresfest“, dem die biblische Grundlegun­g fehle. Mittlerwei­le gibt es aber auch zahlreiche gemeinsame Fronleichn­amsprozess­ionen. kna

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