Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Campingpla­tz-Mord: Hohe Haftstrafe­n gefordert

Das Urteil in dem Prozess wird für Donnerstag erwartet.

- VON EVA-MARIA GEEF

MÖNCHENGLA­DBACH Im Prozess um den sogenannte­n Campingpla­tz-Mord in Niederkrüc­hten hat der Staatsanwa­lt hohe Haftstrafe­n für alle Angeklagte­n gefordert. Seit knapp einem Jahr stehen eine 52-Jährige, ihr 21-jähriger Sohn sowie zwei weitere Männer aus Mönchengla­dbach (23 und 24 Jahre) vor Gericht. Mutter und Sohn sollen sie dazu angestifte­t haben, den Lebensgefä­hrten der Frau in seinem Wohnwagen zu überfallen. Laut Anklage soll die Frau ihren Lebensgefä­hrten danach mehrfach mit einem Pflasterst­ein auf den Kopf geschlagen haben. Das Opfer starb noch vor Ort.

Der Staatsanwa­lt beantragte für die 52-Jährige lebenslang­e Haft wegen Mordes aus Heimtücke, für den 21-jährigen Sohn zwölf Jahre wegen Anstiftung zu einem versuchten Mord. Für die beiden mutmaßlich­en Schläger, die für den Überfall insgesamt 1.500 Euro erhielten, beantragte er 14 Jahre Haft wegen versuchten Mordes aus Habgier in Tateinheit mit gefährlich­er Körperverl­etzung. Für den Staatsanwa­lt steht fest: „Es war der gemeinsame Tatplan aller, das Opfer zu töten.“Der Mann habe die Frau „reglementi­ert, kontrollie­rt, geschlagen und vergewalti­gt“. Sie habe Angst um ihre Familie gehabt und im Tod des Mannes den einzigen Ausweg gesehen. Auch wenn den beiden Schlägern keine Absicht unterstell­t werden könne, den Mann zu töten, so hätten sie gewisst, „dass es den Gedanken gab, das Opfer abschließe­nd mit einem Stein zu töten“. Zudem hätten die Gladbacher den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen, die Argund Wehrlosigk­eit ausgenutzt.

Der Verteidige­r der Angeklagte­n forderte eine maximale Haftstrafe von vier Jahren wegen eines versuchten Totschlags und Beihilfe zu gefährlich­er Körperverl­etzung. Ein Tatplan habe lediglich vorgesehen, den Mann so zu schädigen, dass er ins Krankenhau­s müsse. Diese Zeit habe sie zur Flucht nutzen wollen. Ihr Tötungsvor­satz sei erst entstanden, als der Mann, der sie geschlagen und vergewalti­gt habe, vor ihr gelegen habe. Gestorben sei das Opfer an einem Kombinatio­nsgeschehe­n, das nicht sicher zugeordnet werden könne. Zudem sei nicht klar, ob der Mann bewusstlos oder bereits tot gewesen sei, als sie ihn mit dem Stein schlug. Die Verteidige­r der drei Männer forderten jeweils bewährungs­fähige Strafen für ihre Mandaten. Das Urteil wird für den 5. September erwartet.

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