Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Recht auf Selbsttötung wird Fall für Verfassungsgericht
KÖLN (dpa) Haben Schwerkranke ein Recht auf Medikamente zur Selbsttötung? Nach mehreren Klagen von Betroffenen hat das Verwaltungsgericht Köln diese Frage an das Bundesverfassungsgericht verwiesen. Die in Köln anhängigen Verfahren, in denen mehrere Schwerkranke auf den Erwerb eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung geklagt hatten, würden damit ausgesetzt, teilte das Verwaltungsgericht am Dienstag mit.
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts, das den Verkauf entsprechender Medikamente im Extremfall erlaubt hatte, waren beim zuständigen Bundesamt zahlreiche Anträge eingegangen – unter anderem jene der Kläger. Eine Order des Gesundheitsministeriums wies das Amt allerdings an, alle eingehenden Anträge abzulehnen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) rechtfertigte das mit einem vom Bundestag beschlossenen Verbot der Sterbehilfe.„Ich bewerte dieses Verhalten des Ministers als rechtsstaatlich äußerst bedenklich“, sagte bei der Verhandlung in Köln Anwalt Robert Roßbruch, der mehrere Schwerstkranke vertritt.
Das Verwaltungsgericht hält ein generelles Verbot von Medikamenten zur freiwilligen Selbsttötung im schweren Krankheitsfall für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies stehe jedoch offensichtlich im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers. Da man sich nicht darüber hinweg setzen könne, sollten die höchsten Richter in Karlsruhe den Fall übernehmen.