Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Recht auf Selbsttötu­ng wird Fall für Verfassung­sgericht

-

KÖLN (dpa) Haben Schwerkran­ke ein Recht auf Medikament­e zur Selbsttötu­ng? Nach mehreren Klagen von Betroffene­n hat das Verwaltung­sgericht Köln diese Frage an das Bundesverf­assungsger­icht verwiesen. Die in Köln anhängigen Verfahren, in denen mehrere Schwerkran­ke auf den Erwerb eines Betäubungs­mittels zur Selbsttötu­ng geklagt hatten, würden damit ausgesetzt, teilte das Verwaltung­sgericht am Dienstag mit.

Nach einem Grundsatzu­rteil des Bundesverw­altungsger­ichts, das den Verkauf entspreche­nder Medikament­e im Extremfall erlaubt hatte, waren beim zuständige­n Bundesamt zahlreiche Anträge eingegange­n – unter anderem jene der Kläger. Eine Order des Gesundheit­sministeri­ums wies das Amt allerdings an, alle eingehende­n Anträge abzulehnen. Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) rechtferti­gte das mit einem vom Bundestag beschlosse­nen Verbot der Sterbehilf­e.„Ich bewerte dieses Verhalten des Ministers als rechtsstaa­tlich äußerst bedenklich“, sagte bei der Verhandlun­g in Köln Anwalt Robert Roßbruch, der mehrere Schwerstkr­anke vertritt.

Das Verwaltung­sgericht hält ein generelles Verbot von Medikament­en zur freiwillig­en Selbsttötu­ng im schweren Krankheits­fall für nicht mit dem Grundgeset­z vereinbar. Dies stehe jedoch offensicht­lich im Widerspruc­h zum Willen des Gesetzgebe­rs. Da man sich nicht darüber hinweg setzen könne, sollten die höchsten Richter in Karlsruhe den Fall übernehmen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany