Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Kein Shopping-Sonntag im Advent
Das Citymanagement verzichtet, weil sich zu wenige Händler an den Kosten beteiligen.
GLADBACH Das Weihnachtsgeschäft in der Gladbacher Innenstadt muss ohne verkaufsoffenen Sonntag auskommen. Wie Stefan Wimmers, Vorsitzender des Citymanagements, sagte, sei kein Veranstaltungskonzept für den 8. Dezember mehr möglich und finanzierbar gewesen. „Wir beschäftigen uns jetzt mit dem kommenden Jahr“, sagte Wimmers. Zuvor hatte Eduard Felzen vom Vorstand des Citymanagements in einem Brandbrief die Händler an der Hindenburgstraße aufgefordert, sich an einem Programm finanziell zu beteiligen. Zwar erklärten sich einige Händler bereit, aber eben nicht genug.
„Wir sitzen in der Kettenfalle“, sagt Stefan Wimmers. Damit meint er die vielen Filialen großer Handelsketten an der Hindenburgstraße. „So sehr die Filialleiter vor Ort sich auch gerne beteiligen würden, die Zentralen lehnen das in den meisten Fällen ab.“Inhabergeführte Einzelhändler seien deutlich in der Minderheit. „Und es wäre nicht fair, wenn die das für die großen Ketten alleine stemmen“, sagt Wimmers. Die Konsequenz: Den Gladbacher Einzelhändlern fehlt einer der wichigsten Verkaufstage überhaupt im Jahr.
Für 2020 plant das Citymanagement derzeit sechs verkaufsoffene Sonntage. Im April soll es ein Chorfestival geben, im Juli die Gourmetmeile, im August ein neues Event, im September das Stadtschützenfest, im Oktober das Stadtfest, und im Dezember am zweiten Advent eine Art Weihnachtsparade. Die Gourmetmeile soll Vorbild für die Art von Events sein, die als Anlass für verkaufsoffene Sonntage dienen: Wer sich auf einer Veranstaltung präsentiert, also eine Leistung bekommt, soll dafür einen Beitrag entrichten müssen. „Stadtfeste nach der alten Machart sind so dann eben nicht mehr machbar“, sagt Wimmers. „Wir müssen neue Wege gehen.“
Unterdessen ist der verkaufsoffene Sonntag zur Blaulichtmeile im April dieses Jahres nun Thema beim Bundesverwaltungsgericht. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi legte Revision ein gegen den Richterspruch des Oberverwaltungsgerichts Münster, das die Genehmigung des verkaufsoffenen Sonntags durch die Stadt für rechtens erklärt hatte. Die Blaulichtmeile wird somit zu einem neuen Grundsatzurteil führen.