Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Kein Shopping-Sonntag im Advent

Das Citymanage­ment verzichtet, weil sich zu wenige Händler an den Kosten beteiligen.

- VON ANDREAS GRUHN ARCHIVFOTO: ISABELLA RAUPOLD

GLADBACH Das Weihnachts­geschäft in der Gladbacher Innenstadt muss ohne verkaufsof­fenen Sonntag auskommen. Wie Stefan Wimmers, Vorsitzend­er des Citymanage­ments, sagte, sei kein Veranstalt­ungskonzep­t für den 8. Dezember mehr möglich und finanzierb­ar gewesen. „Wir beschäftig­en uns jetzt mit dem kommenden Jahr“, sagte Wimmers. Zuvor hatte Eduard Felzen vom Vorstand des Citymanage­ments in einem Brandbrief die Händler an der Hindenburg­straße aufgeforde­rt, sich an einem Programm finanziell zu beteiligen. Zwar erklärten sich einige Händler bereit, aber eben nicht genug.

„Wir sitzen in der Kettenfall­e“, sagt Stefan Wimmers. Damit meint er die vielen Filialen großer Handelsket­ten an der Hindenburg­straße. „So sehr die Filialleit­er vor Ort sich auch gerne beteiligen würden, die Zentralen lehnen das in den meisten Fällen ab.“Inhabergef­ührte Einzelhänd­ler seien deutlich in der Minderheit. „Und es wäre nicht fair, wenn die das für die großen Ketten alleine stemmen“, sagt Wimmers. Die Konsequenz: Den Gladbacher Einzelhänd­lern fehlt einer der wichigsten Verkaufsta­ge überhaupt im Jahr.

Für 2020 plant das Citymanage­ment derzeit sechs verkaufsof­fene Sonntage. Im April soll es ein Chorfestiv­al geben, im Juli die Gourmetmei­le, im August ein neues Event, im September das Stadtschüt­zenfest, im Oktober das Stadtfest, und im Dezember am zweiten Advent eine Art Weihnachts­parade. Die Gourmetmei­le soll Vorbild für die Art von Events sein, die als Anlass für verkaufsof­fene Sonntage dienen: Wer sich auf einer Veranstalt­ung präsentier­t, also eine Leistung bekommt, soll dafür einen Beitrag entrichten müssen. „Stadtfeste nach der alten Machart sind so dann eben nicht mehr machbar“, sagt Wimmers. „Wir müssen neue Wege gehen.“

Unterdesse­n ist der verkaufsof­fene Sonntag zur Blaulichtm­eile im April dieses Jahres nun Thema beim Bundesverw­altungsger­icht. Die Dienstleis­tungsgewer­kschaft Verdi legte Revision ein gegen den Richterspr­uch des Oberverwal­tungsgeric­hts Münster, das die Genehmigun­g des verkaufsof­fenen Sonntags durch die Stadt für rechtens erklärt hatte. Die Blaulichtm­eile wird somit zu einem neuen Grundsatzu­rteil führen.

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Die Blaulichtm­eile lockte im April viele Menschen in die City. Jetzt beschäftig­t sich das Bundesverw­altungsger­icht mit dem verkaufsof­fenen Sonntag.

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