Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Entschädig­ung bei Pauschalre­isen sicher

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BERLIN (dpa) Die Übergangsr­egelung für in der Corona-Krise geplatzte Pauschalre­isen hat die letzte Hürde genommen. Einen Tag nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat den Neuerungen zu. Demnach können Reiseveran­stalter ihren Kunden einen Gutschein anbieten. Diese können aber auch auf einer Rückzahlun­g ihres Geldes beharren. Verbrauche­r, die ihre Pauschalre­ise vor dem 8. März gebucht haben, können freiwillig einen Gutschein wählen, dessen Wert auch dann staatlich abgesicher­t ist, wenn Anbieter Pleite gehen.

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