Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Tagebaubetroffene planen Verfassungsbeschwerde
Bundestag beschließt Kohleausstiegsgesetz.
ERKELENZER LAND (hec) Die Gemeinschaft „Menschenrecht vor Bergrecht“wird Verfassungsbeschwerde gegen das am Freitag (3. Juli) verabschiedete Kohleausstiegsgesetz einreichen. Die Gemeinschaft sieht ihre Grundrechte verletzt.
Mit dem Beschluss des Kohleausstiegsgesetzes forciere die Bundesregierung den Abriss von weiteren fünf Dörfern am Tagebau Garzweiler II, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinschaft „Menschenrecht vor Bergrecht“. Für die noch in den Dörfern lebenden Menschen stelle das Gesetz einen massiven Eingriff in die Grund- und Menschenrechte dar. Die Tagebaubetroffenen haben daher nach eigenen Angaben beschlossen, eine Verfassungsbeschwerde gegen das verabschiedete Gesetz einzureichen.
„Die Bundesregierung ignoriert mit diesem Gesetz die Grundrechte der im Tagebaugebiet lebenden Menschen, insbesondere die Achtung der Menschenwürde
und Gesundheit sowie das Eigentumsgrundrecht und die damit verbundenen Interessen auf Bewahrung von Wohnung und Heimatort. Auch mit dem Anspruch auf einen effektiven Rechtsschutz ist das Gesetz nicht vereinbar. Die Grundrechtsverstöße sind so eklatant, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben kann“, sagt Rechtsanwalt Dirk Teßmer, der die Tagebaubetroffenen vertritt.
Die Gemeinschaft „Menschenrecht vor Bergrecht“besitzt ein Grundstück in Keyenberg, das nach den Plänen von RWE bis Ende 2023 dem Tagebau weichen soll. Mit diesem Gemeinschaftsgrundstück und mehreren Privatgrundstücken wollen die Mitglieder Verfassungsbeschwerde einreichen. Unabhängig von den noch benötigten Braunkohlemengen verstoße die Aussage zur energiewirtschaftlichen Notwendigkeit laut Rechtsanwalt Dirk Teßmer gegen die im Grundgesetz garantierten Rechte der Menschen.