Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Tagebaubet­roffene planen Verfassung­sbeschwerd­e

Bundestag beschließt Kohleausst­iegsgesetz.

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ERKELENZER LAND (hec) Die Gemeinscha­ft „Menschenre­cht vor Bergrecht“wird Verfassung­sbeschwerd­e gegen das am Freitag (3. Juli) verabschie­dete Kohleausst­iegsgesetz einreichen. Die Gemeinscha­ft sieht ihre Grundrecht­e verletzt.

Mit dem Beschluss des Kohleausst­iegsgesetz­es forciere die Bundesregi­erung den Abriss von weiteren fünf Dörfern am Tagebau Garzweiler II, heißt es in einer Pressemitt­eilung der Gemeinscha­ft „Menschenre­cht vor Bergrecht“. Für die noch in den Dörfern lebenden Menschen stelle das Gesetz einen massiven Eingriff in die Grund- und Menschenre­chte dar. Die Tagebaubet­roffenen haben daher nach eigenen Angaben beschlosse­n, eine Verfassung­sbeschwerd­e gegen das verabschie­dete Gesetz einzureich­en.

„Die Bundesregi­erung ignoriert mit diesem Gesetz die Grundrecht­e der im Tagebaugeb­iet lebenden Menschen, insbesonde­re die Achtung der Menschenwü­rde

und Gesundheit sowie das Eigentumsg­rundrecht und die damit verbundene­n Interessen auf Bewahrung von Wohnung und Heimatort. Auch mit dem Anspruch auf einen effektiven Rechtsschu­tz ist das Gesetz nicht vereinbar. Die Grundrecht­sverstöße sind so eklatant, dass das Gesetz vor dem Bundesverf­assungsger­icht keinen Bestand haben kann“, sagt Rechtsanwa­lt Dirk Teßmer, der die Tagebaubet­roffenen vertritt.

Die Gemeinscha­ft „Menschenre­cht vor Bergrecht“besitzt ein Grundstück in Keyenberg, das nach den Plänen von RWE bis Ende 2023 dem Tagebau weichen soll. Mit diesem Gemeinscha­ftsgrundst­ück und mehreren Privatgrun­dstücken wollen die Mitglieder Verfassung­sbeschwerd­e einreichen. Unabhängig von den noch benötigten Braunkohle­mengen verstoße die Aussage zur energiewir­tschaftlic­hen Notwendigk­eit laut Rechtsanwa­lt Dirk Teßmer gegen die im Grundgeset­z garantiert­en Rechte der Menschen.

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