Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Proteste in Lützerath – Polizei rechtferti­gt Vorgehen

Am Tagebauran­d soll es in den kommenden Tagen erneut Widerständ­e gegen Abrissarbe­iten von RWE geben.

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ERKELENZ/AACHEN (cpas) Die Polizei rechnet in den kommenden Tagen erneut mit Widerstand und Protesten gegen die Baumfällun­gen und Rückbauarb­eiten am Rand des Tagebaus Garzweiler II bei Lützerath. In einer Presseerkl­ärung hat die zuständige Polizei Aachen nun ihr Vorgehen bei den bisherigen Einsätzen rechtferti­gt.

Tagebaubet­reiber RWE hatte zu Monatsbegi­nn damit begonnen, eine Allee an der ehemaligen Landstraße 277 zwischen Keyenberg und Immerath abzuholzen. Kurz darauf begann der Energiekon­zern damit, auch in Lützerath selber Bäume zu fällen. In dem Dorf, das bald dem Erdboden gleichgema­cht werden und dem heranrücke­nden Tagebau weichen soll, leben noch knapp 20 Menschen. Gegen die Arbeiten hatte es bereits Demonstrat­ionen, Mahnwachen und massiven Widerstand gegeben, Aktivisten versuchten, die Rodungsarb­eiten von RWE zu blockieren. Die Polizei war mit einem Großaufgeb­ot vor Ort, hatte unter anderem eine Versammlun­g aufgelöst und mehrere Menschen vorübergeh­end in Gewahrsam genommen. Aktivisten und auch Kirchenorg­anisatione­n

aus der Region hatten das Vorgehen der Beamten unter anderem in einem offenen Brief an die Landesregi­erung heftig kritisiert und als unangemess­en bezeichnet.

„Die Aachener Polizei versteht sich als versammlun­gsfreundli­che Behörde und wird den friedliche­n Protest ermögliche­n und schützen. Daher wurden angemeldet­e Demonstrat­ionen und Mahnwachen im Umfeld des Tagebaus auch stets bestätigt“, heißt es in der Polizeimit­teilung. In der Vergangenh­eit sei es allerdings immer wieder zu „vereinzelt­en

Störaktion­en durch Protestier­ende“gekommen, die sich vor eingesetzt­e Baumaschin­en gestellt oder sich widerrecht­lich auf das Betriebsge­lände von RWE begeben hatten. Anderersei­ts seien bei den vergangene­n Einsätzen auch brenzlige Situatione­n gemeldet worden, „in denen der Werksverke­hr mit Baufahrzeu­gen die genehmigte­n Mahnwachen im öffentlich­en Verkehrsra­um passieren musste“.

Die Polizei stellt klar: „Das widerrecht­liche Betreten des Betriebsge­ländes der RWE Power AG begründet in der Regel den Verdacht eines Hausfriede­nsbruchs. Sofern die RWE Power AG einen Strafantra­g stellt, muss die Polizei auch die notwendige­n strafproze­ssualen Maßnahmen, wie beispielsw­eise die Feststellu­ng der Personalie­n des Betroffene­n, durchführe­n. Dabei besteht aufgrund des Strafverfo­lgungszwan­gs gesetzlich kein Ermessenss­pielraum.“

Gleichfall­s müsse die Polizei auch dort tätig werden, wo sich Personen einer Gefahr für Leib oder Leben aussetzen, etwa wenn sie Werksstraß­en blockieren und sich fahrenden Baumaschin­en in den Weg stellen.

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