Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Was am Ende von der Rente bleibt
Immer mehr Rentner zahlen Einkommensteuern, zudem werden Sozialabgaben fällig. Aber auch im Ruhestand kann man sparen.
DÜSSELDORF Wer in den Ruhestand geht, ist viele seiner Pflichten los. Doch Steuern und Abgaben bleiben. Und immer mehr Rentner müssen Steuern zahlen. Ein Überblick.
Krankenversicherung
Die meisten Rentner sind Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der allgemeine Beitragssatz beträgt derzeit für alle Krankenkassen 14,6 Prozent. Hiervon tragen die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und der Rentner jeweils die Hälfte. Die DRV behält diesen Anteil von der Bruttorente ein und leitet den Gesamtbeitrag an die Kasse weiter. Auch den Zusatzbeitrag teilen sich Rentner und DRV. Hier nehmen die Kassen unterschiedliche Sätze. Vergleichen und Wechseln kann sich lohnen.
Pflegeversicherung
Der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung der Rentner liegt zurzeit bei 3,05 Prozent. „Die Beiträge tragen Sie, im Gegensatz zum versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, in voller Höhe“, betont die DRV. Die Beiträge werden zusammen mit den Krankenkassen-Beiträgen abgeführt. Kinderlose Rentner, die nach 1939 geboren sind, zahlen zudem einen Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten. Für sie beträgt der Beitragssatz also 3,3 Prozent. Hintergrund: Wer keine potenziellen Beitragszahler großgezogen hat, soll finanziell stärker an den Pflegekosten beteiligt werden.
Private Krankenversicherung
Hier ist der Beitrag unabhängig vom Einkommen und steigt im Alter oft an. Es gibt aber Wege, die Last zu senken: Zum einen kann man bei seinem Anbieter einen abgespeckten Tarif wählen. Oder man wechselt in den Basis- oder Standardtarif. Hier entsprechen die Leistungen denen der gesetzlichen Kassen. Den Standardtarif, bei dem der Beitrag auf den maximalen GKV-Beitrag begrenzt ist, kann aber nur nutzen, wer vor 2009 Privatpatient wurde.
Steuern
In NRW sind über 1,3 Millionen Rentner steuerpflichtig. Und es werden immer mehr: Mit jedem Jahrgang steigt der Teil der Rente, auf den der Fiskus zugreift: Wer bis 2005 Rentner wurde, muss 50 Prozent versteuern. 80 Prozent sind es für die, die 2020 in den Ruhestand gehen. Steuerpflichtig sind Rentner aber nur, wenn ihre Einkünfte über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen. Das heißt konkret: Wer in diesem Jahr aus dem Job ausscheidet, bleibt unbehelligt, wenn seine Monatsrente nicht höher als 1166 Euro ist und er keine weiteren Einkünfte hat. Aber auch Senioren können Steuern sparen: Sie können den Werbekosten-Pauschbetrag, Spenden und Mitgliedsbeiträge geltend machen. Wer etwa eine Putzfrau beschäftigt, kann die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung angeben. Bei Handwerkerrechnungen kann man 20 Prozent des Arbeitslohns absetzen, maximal 1200 Euro. Hohe Gesundheitsausgaben können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden – etwa die Selbstbeteiligung beim Zahnarzt oder die Kosten für die Krankengymnastik, wenn die Kasse sie nicht trägt. Diese Ausgaben müssen jedoch vom Arzt verordnet sein.
Riesterrente
Sie ist grundsätzlich steuerpflichtig – unabhängig davon, ob sie als Rente oder Kapital ausgezahlt wird. Kassenpatienten müssen darauf aber keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, sofern sie pflichtversichert sind. Freiwillig GKV-Versicherte müssen hingegen zahlen.
Betriebsrente
Wird die Betriebsrente als Kapital ausgezahlt, ist sie steuerfrei, wenn der Vertrag bis Ende 2004 geschlossen wurde. Bei Verträgen seit 2005 ist sie steuerpflichtig. Rentner können aber ab dem Alter von 64 Jahren einen Altersentlastungsbeitrag steuerlich geltend machen. Zum Ärger der Betroffenen sind Betriebsrenten seit einigen Jahren in der Krankenversicherung voll beitragspflichtig. Seit diesem Jahr gibt es immerhin einen Freibetrag von 159,25 Euro im Monat. Für die Betriebsrente, die darüber hinausgeht, ist aber weiterhin der volle Krankenkassenbeitrag fällig.
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