Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Auf Schlachtgebühren wird ab sofort verzichtet
Kreisausschuss beschließt einstimmig, regionale Betriebe zu entlasten. Neuregelung gilt seit 1. Januar.
ERKELENZER LAND Ab sofort müssen Metzgereibetriebe im Kreis Heinsberg, die selbst schlachten, keine Schlachtgebühren mehr zahlen. Das hat der Kreisausschuss einstimmig beschlossen. Der Beschluss soll vorhandene Strukturen erhalten und die regionale Wirtschaft stärken.
Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass es sich für die kleineren Schlachtbetriebe im Erkelenzer Land kaum noch rechnet, in kleinen Margen vor Ort Tiere zu schlachten und zerlegen. Die alte Gebührenordnung stammt aus dem Jahr 2007, als es im Kreis Heinsberg noch insgesamt 16 kleine Schlachtbetriebe gab, überwiegend Metzgereien mit Schlachtungen für den Eigenbedarf. Die Schlachtzahlen für das Jahr 2006 gibt die Kreisverwaltung wie folgt an: 348 Rinder, 7924 Schweine, 323 Schafe und Ziegen sowie 48.529 Geflügeltiere. Im Jahr 2019 gab es nur noch sieben kleine Schlachtbetriebe im Kreis Heinsberg und die gebührenpflichtigen Schlachtzahlen sanken auf folgende Werte: 141 Rinder, 2910 Schweine, 120 Schafe und Ziegen sowie 14.595 Geflügeltiere. Die Kreisverwaltung erklärt dazu, dass ein starker wirtschaftlicher Druck besteht, gegebenenfalls das Schlacht- und Metzgerhandwerk aufzugeben und das Fleisch von großen Schlachthöfen oder Fleischproduzenten zu beziehen. In der Fleischproduktion habe in den vergangenen Jahrzehnten ein starker Strukturwandel mit einer Konzentration auf Großschlachtbetriebe stattgefunden. Die Kreisverwaltung führt weiter aus, dass das auf Masse und Kostenersparnis getrimmte System dieser Schlachthöfe sicherlich zu preisgünstigen Fleischprodukten geführt habe, wobei zunehmen wenige Großunternehmer einen erheblichen Einfluss auf das gesamte Preisgeschehen hätten. Aus diesem Grund falle es den kleinen, meist familiär geführten Handwerksbetrieben in der Region immer schwerer, auf der einen Seite die hohen europarechtlichen und durch nationale Vorschriften bedingten Auflagen in den Bereichen Hygiene, Lebensmittelsicherheit und Arbeitsabläufe zu erfüllen und auf der anderen Seite bei hoher Qualität und Angebotsvielfalt
dem Preisdruck zu entsprechen.
In der Corona-Krise ist nach Ansicht der Heinsberger Kreisverwaltung sehr deutlich geworden, zu welcher Misere die Monopolbildung und Strukturausrichtung auf Großunternehmen bei einem immer stärker werdenden Kostendruck und Preiskampf führen könne. Für die Tiere gebe es immer länger werdende Transportwege unter Vernachlässigung des Tierwohlgedankens, die regionale Vielfalt bei den Fleischprodukten gehe verloren und die Qualität bleibe oftmals auf der Strecke. Hinzu kämen schlechtere Arbeitsbedingungen und eine niedrige Bezahlung der Arbeitskräfte bei intransparenten Anstellungsverhältnissen.
Hätte die Kreisverwaltung nach nunmehr 13 Jahren die Schlachtgebühren jetzt neu und kostendeckend kalkuliert, so wäre mit einer weiteren Verteuerung zu rechnen, welche die kleinen regionalen Betriebe gegebenenfalls wirtschaftlich überhaupt nicht mehr verkraften könnten. Deshalb lautete der Vorschlag, künftig im Kreis Heinsberg von der weiteren Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie Fleischhygiene Abstand zu nehmen. Damit sollen die noch verbliebenen Strukturen erhalten, die regionale Wirtschaft gestärkt sowie das direkte Verhältnis zwischen Landwirten, Schlachtern, Metzgern, Gastronomie und Endverbrauchern gefördert werden. Außerdem wird damit nach Auffassung der Kreisverwaltung dem Tierwohlgedanken und den Interessen des Tierschutzes entsprochen. Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen.