Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Privathaftpflicht ist wichtig
(tmn) Wohnungsgröße Mieter können an eine Mieterhöhung gebunden sein, obwohl ihre Wohnung in Wirklichkeit ein gutes Stück kleiner ist als vom Vermieter zugrundegelegt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Demnach ist die höhere Miete trotz falscher Rechengrundlage zumutbar, solange sie unter der ortsüblichen Vergleichsmiete bleibt. Auch unter Berücksichtigung der wahren Fläche liege die Quadratmetermiete im verhandelten Fall immer noch unter der in Dresden üblichen, entschieden die Richter. Die Wohnung war zwölf Quadratmeter
kleiner als im Mietvertrag angegeben. (Az. VIII ZR 234/18)
Sozialleistungen
Wer Vermögen hat, muss dieses aufbrauchen, bevor er Anspruch auf Unterstützung hat. Wird Vermögen verschwiegen, kann das empfindliche Strafen nach sich ziehen, wie ein Urteil des Landgerichts Osnabrück beweist (Az.: 7 Ns 144/17). Die Richter verurteilten ein Ehepaar wegen Betruges jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Das Paar hatte erhebliches Vermögen in der Schweiz verschwiegen und Leistungen bezogen. (tmn) Ob eine runtergeworfene Vase, ein Rotweinfleck auf dem teuren Teppich oder ein schwerer Unfall – wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür gerade stehen. Bei schweren Schäden kann das teuer werden – mitunter sogar existenzgefährdend.
Gegen dieses Risiko schützt eine Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung zahlt alle Schäden, die jemand fahrlässig oder sogar grob fahrlässig verursacht, bis zu der im Vertrag vereinbarten Summe. Im Zweifel wehrt sie aber auch unberechtigte Ansprüche ab. Verbraucherschützer stufen diese
Police daher auch als existenziell ein: Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Die Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung überhaupt, stellt die Stiftung Warentest fest.
Versichert sind in der Regel die Gefahren des täglichen Lebens. Es besteht unter anderem Versicherungsschutz bei Vernachlässigung der Aufsichtspflicht über Minderjährige. Das gilt auch, wenn man auf fremde Kinder aufpasst. Auch die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, also zum
Beispiel Schneeräumen auf Gehwegen ist versichert. Einige Tarife übernehmen sogar Schäden, die kleine Kinder verursacht haben.
Die Deckungssumme sollte nach Empfehlung des Bundes der Versicherten (BdV) mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personenund Vermögensschäden betragen. Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen (zum Beispiel Wohnräumen) sollten mindestens mit einer Million Euro versichert sein.
Für Familien gibt es Tarife, die Partner und und minderjährige Kinder mitversichern.