Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Immer mehr Hundehalte­r in Mönchengla­dbach

Wer seine Wohnung oder sein Haus mit einem Hund teilt, muss dafür Hundesteue­rn zahlen. Das tun immer mehr Tierliebha­ber.

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MÖNCHENGLA­DBACH (angr) In immer mehr Mönchengla­dbacher Haushalten gehört ein Hund dazu: Wie die Stadt mitteilt, werden in diesen Tagen insgesamt rund 14.200 Hundesteue­rbescheide an die Halter verschickt. Das sind rund 2,5 Prozent mehr als noch vor einem Jahr. Damals gingen Bescheide an rund 13.800 Halter. Im Vergleich zu 2019 sind es sogar 4,4 Prozent mehr Hundehalte­r, damals wurden 13.600 Bescheide verschickt. 2018 waren 13.500 Halter steuerlich erfasst. Seit Jahren steigt also die Zahl der Herrchen und Frauchen in Mönchengla­dbach.

Das Rathaus rechnet aus dieser Steuer mit Einnahmen in Höhe von jährlich knapp zwei Millionen Euro, wie aus dem Doppel-Haushalt für 2021 und 2022 hervorgeht. Das sind knapp 100.000 Euro mehr als in den Jahren zuvor. Die Steuer ist seit 2011 nicht mehr erhöht worden. Wer einen Hund im Haushalt hält, zahlt demnach im Jahr 138 Euro an die Stadtkasse. Bei zwei Hunden werden je Hund 165,60 Euro fällig, und bei drei Tieren sind es 207 Euro je Hund. Wer einen gefährlich­en Hund oder sogenannte­n Kampfhund hält, muss dafür erheblich mehr bezahlen, teilt die Stadt mit.

Die Hundesteue­r wird am 15. Februar fällig. Wenn der Stadtkasse dafür kein SEPA-Lastschrif­tmandat erteilt wurde, ist die Steuer zum Fälligkeit­stermin unter Angabe des Kassenzeic­hens zu bezahlen, teilt das Rathaus mit. Änderungsm­itteilunge­n, die der Stadtverwa­ltung ab Ende November 2020 zugegangen sind, konnten im Jahresbesc­heid 2021 nicht mehr berücksich­tigt werden. Diese würden kurzfristi­g bearbeitet, so dass die entspreche­nden Änderungsb­escheide bis Ende Januar 2021 ergehen werden, so die Stadt. Gleiches gelte auch für zwischenze­itlich eingereich­te Neuanmeldu­ngen, so dass neue Hundehalte­r bis Ende Januar den Hundesteue­rbescheid mit der Steuermark­e erhalten.

Die Hunde, die bisher nicht versteuert werden, müssen umgehend vom Halter beim Fachbereic­h Steuern und Grundbesit­zabgaben angemeldet werden, betont die Stadt. Hunde müssen nämlich grundsätzl­ich ab dem ersten Tag der Aufnahme in den Haushalt angemeldet sein, unabhängig davon, wie die Besitzverh­ältnisse

sind. Das heißt, auch zur Probe oder zur Pflege aufgenomme­ne Hunde sind zu versteuern. Nicht der Steuerpfli­cht unterliege­nde Hunde, wie zum Beispiel ausschließ­lich aus berufliche­n Gründen oder gewerblich gehaltene Hunde, sind ebenfalls beim Fachbereic­h Steuern anzumelden und erhalten eine aktuelle Steuermark­e.

Anmeldefor­mulare können auf der Internetse­ite der Stadt unter www.stadtmg.de/fb22 herunterge­laden werden. Die städtische­n Bedienstet­en sind unter der E-Mail-Adresse steuern@moenchengl­adbach.de sowie unter Tel. 02161 2552239 zu erreichen. Wegen der Pandemie ist eine persönlich­e Vorsprache nur nach Terminvere­inbarung möglich.

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FOTO: JANA BAUCH Wer einen Hund hält, muss ihn auf jeden Fall anmelden und in den meisten Fällen auch Steuern zahlen.

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