Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Immer mehr Hundehalter in Mönchengladbach
Wer seine Wohnung oder sein Haus mit einem Hund teilt, muss dafür Hundesteuern zahlen. Das tun immer mehr Tierliebhaber.
MÖNCHENGLADBACH (angr) In immer mehr Mönchengladbacher Haushalten gehört ein Hund dazu: Wie die Stadt mitteilt, werden in diesen Tagen insgesamt rund 14.200 Hundesteuerbescheide an die Halter verschickt. Das sind rund 2,5 Prozent mehr als noch vor einem Jahr. Damals gingen Bescheide an rund 13.800 Halter. Im Vergleich zu 2019 sind es sogar 4,4 Prozent mehr Hundehalter, damals wurden 13.600 Bescheide verschickt. 2018 waren 13.500 Halter steuerlich erfasst. Seit Jahren steigt also die Zahl der Herrchen und Frauchen in Mönchengladbach.
Das Rathaus rechnet aus dieser Steuer mit Einnahmen in Höhe von jährlich knapp zwei Millionen Euro, wie aus dem Doppel-Haushalt für 2021 und 2022 hervorgeht. Das sind knapp 100.000 Euro mehr als in den Jahren zuvor. Die Steuer ist seit 2011 nicht mehr erhöht worden. Wer einen Hund im Haushalt hält, zahlt demnach im Jahr 138 Euro an die Stadtkasse. Bei zwei Hunden werden je Hund 165,60 Euro fällig, und bei drei Tieren sind es 207 Euro je Hund. Wer einen gefährlichen Hund oder sogenannten Kampfhund hält, muss dafür erheblich mehr bezahlen, teilt die Stadt mit.
Die Hundesteuer wird am 15. Februar fällig. Wenn der Stadtkasse dafür kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, ist die Steuer zum Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens zu bezahlen, teilt das Rathaus mit. Änderungsmitteilungen, die der Stadtverwaltung ab Ende November 2020 zugegangen sind, konnten im Jahresbescheid 2021 nicht mehr berücksichtigt werden. Diese würden kurzfristig bearbeitet, so dass die entsprechenden Änderungsbescheide bis Ende Januar 2021 ergehen werden, so die Stadt. Gleiches gelte auch für zwischenzeitlich eingereichte Neuanmeldungen, so dass neue Hundehalter bis Ende Januar den Hundesteuerbescheid mit der Steuermarke erhalten.
Die Hunde, die bisher nicht versteuert werden, müssen umgehend vom Halter beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben angemeldet werden, betont die Stadt. Hunde müssen nämlich grundsätzlich ab dem ersten Tag der Aufnahme in den Haushalt angemeldet sein, unabhängig davon, wie die Besitzverhältnisse
sind. Das heißt, auch zur Probe oder zur Pflege aufgenommene Hunde sind zu versteuern. Nicht der Steuerpflicht unterliegende Hunde, wie zum Beispiel ausschließlich aus beruflichen Gründen oder gewerblich gehaltene Hunde, sind ebenfalls beim Fachbereich Steuern anzumelden und erhalten eine aktuelle Steuermarke.
Anmeldeformulare können auf der Internetseite der Stadt unter www.stadtmg.de/fb22 heruntergeladen werden. Die städtischen Bediensteten sind unter der E-Mail-Adresse steuern@moenchengladbach.de sowie unter Tel. 02161 2552239 zu erreichen. Wegen der Pandemie ist eine persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung möglich.