Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Bewährungsstrafe für Ex-Ratsherrn
Das Gericht spricht von einer „widerlichen Tat“. Dominik Roeseler soll Mitstreiter dazu angestiftet haben, einen Schweinekopf vor eine Moschee zu legen.
MÖNCHENGLADBACH (eva) Ex-Ratsmitglied Dominik Roeseler ist vom Amtsgericht Mönchengladbach wegen Anstiftung zur Beleidigung zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Um einer Verhaftung zu entgehen, muss der 41-Jährige drei Jahre straffrei bleiben. Roeseler soll zwei bereits rechtskräftig verurteilte Männer dazu angestiftet haben, im Mai 2019 einen Schweinekopf vor einer Rheydter Moschee abzulegen und Tierblut zu vergießen.
Ursprünglich sollte der Prozess bereits im August stattfinden. Damals meldete sich Roeseler krank, reichte bis zum Urteil am vergangenen Freitag kein ärztliches Attest nach. Daher wurde er zum zweiten Prozesstag von der Polizei vorgeführt. Bei dem ersten Termin belastete der 33-Jährige, der den Schweinekopf abgelegt hatte, Roeseler: Die Schweineblut-Idee sei bei einem Vereinstreffen von „Mönchengladbach steht auf“bei Roeseler zu Hause und von diesem selbst erfolgt. Später sei beschlossen worden, auch noch einen Tierkopf abzulegen.
In dem abgetrennten Verfahren, das im Dezember begonnen hatte, bestritt Roeseler, etwas mit der Tat zu tun zu haben. Der ehemalige Ratsherr räumte ein, dass bei einer Vereinssitzung die Idee aufgekommen sei, einen Schweinekopf vor der Moschee abzulegen. Dies sei jedoch nicht weiterverfolgt worden. Doch der Zeuge belastete ihn am Freitag erneut und erklärte, den Schweinekopf gemäß Roeselers Auftrag bei einem Schlachter abgeholt zu haben.
Durch diese ausführliche Aussage wurde Roeseler nach Meinung des Gerichts eindeutig der Anstiftung überführt: Er habe den Mann mehrfach diesbezüglich angesprochen, ihn explizit für die Tat ausgewählt und motiviert. Als der Mann Zweifel geäußert habe, habe Roeseler erklärt, die Tat sei höchstens ein „Fall zivilen Ungehorsams“. Nach Ansicht des Gerichts ist zudem strafverschärfend, dass eine besonders große Zahl an Menschen getroffen werden sollte und die Tat als solche „widerlich“gewesen sei. Roeseler kündigte an, in Berufung zu gehen.