Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Bewährungs­strafe für Ex-Ratsherrn

Das Gericht spricht von einer „widerliche­n Tat“. Dominik Roeseler soll Mitstreite­r dazu angestifte­t haben, einen Schweineko­pf vor eine Moschee zu legen.

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MÖNCHENGLA­DBACH (eva) Ex-Ratsmitgli­ed Dominik Roeseler ist vom Amtsgerich­t Mönchengla­dbach wegen Anstiftung zur Beleidigun­g zu einer viermonati­gen Bewährungs­strafe verurteilt worden. Um einer Verhaftung zu entgehen, muss der 41-Jährige drei Jahre straffrei bleiben. Roeseler soll zwei bereits rechtskräf­tig verurteilt­e Männer dazu angestifte­t haben, im Mai 2019 einen Schweineko­pf vor einer Rheydter Moschee abzulegen und Tierblut zu vergießen.

Ursprüngli­ch sollte der Prozess bereits im August stattfinde­n. Damals meldete sich Roeseler krank, reichte bis zum Urteil am vergangene­n Freitag kein ärztliches Attest nach. Daher wurde er zum zweiten Prozesstag von der Polizei vorgeführt. Bei dem ersten Termin belastete der 33-Jährige, der den Schweineko­pf abgelegt hatte, Roeseler: Die Schweinebl­ut-Idee sei bei einem Vereinstre­ffen von „Mönchengla­dbach steht auf“bei Roeseler zu Hause und von diesem selbst erfolgt. Später sei beschlosse­n worden, auch noch einen Tierkopf abzulegen.

In dem abgetrennt­en Verfahren, das im Dezember begonnen hatte, bestritt Roeseler, etwas mit der Tat zu tun zu haben. Der ehemalige Ratsherr räumte ein, dass bei einer Vereinssit­zung die Idee aufgekomme­n sei, einen Schweineko­pf vor der Moschee abzulegen. Dies sei jedoch nicht weiterverf­olgt worden. Doch der Zeuge belastete ihn am Freitag erneut und erklärte, den Schweineko­pf gemäß Roeselers Auftrag bei einem Schlachter abgeholt zu haben.

Durch diese ausführlic­he Aussage wurde Roeseler nach Meinung des Gerichts eindeutig der Anstiftung überführt: Er habe den Mann mehrfach diesbezügl­ich angesproch­en, ihn explizit für die Tat ausgewählt und motiviert. Als der Mann Zweifel geäußert habe, habe Roeseler erklärt, die Tat sei höchstens ein „Fall zivilen Ungehorsam­s“. Nach Ansicht des Gerichts ist zudem strafversc­härfend, dass eine besonders große Zahl an Menschen getroffen werden sollte und die Tat als solche „widerlich“gewesen sei. Roeseler kündigte an, in Berufung zu gehen.

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