Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Psychiaterin im Fabio-Prozess: „Der Angeklagte ist schuldfähig“
MÖNCHENGLADBACH Eine forensische Psychiaterin hat den Angeklagten im Prozess um den getöteten Fabio (5) als schuldfähig eingestuft. Sein „schädlicher Gebrauch“von Cannabis sei laut Haarprobe und Aussagen von Zeugen zwar höher als von ihm selbst angegeben. Der Konsum würde jedoch eher entspannen, auch der Entzug mache nicht aggressiv und erkläre nicht den hier vorgeworfenen Tatbestand der Kindesmisshandlung.
Der 23-Jährige soll den zwei Kindern seiner mitangeklagten Lebensgefährtin bei mehreren Gelegenheiten mit der Faust gegen die Köpfe geschlagen haben. Am 21. April 2020 habe er laut Anklage in Tötungsabsicht auf Kopf und Oberkörper des fünfjährigen Jungen eingeschlagen. Das Kind erlitt unter anderem ein Schädelhirntrauma sowie innere Verletzungen im Bauchraum, an denen es noch in der Wohnung verstarb. Der arbeitslose Mann muss sich seit Oktober 2020 wegen Totschlags, gefährlicher Körperverletzung sowie der Misshandlung von Schutzbefohlenen vor dem Landgericht verantworten.
Erst während des laufenden Prozesses erhielt die Sachverständige die Erlaubnis, den Angeklagten zu untersuchen. „Im Gespräch ist seine Freundin nicht gut weggekommen, weder als Frau noch als Mutter“, sagte die Sachverständige. Er habe die Kinder nie geschlagen, die Mutter habe ihnen jedoch Backpfeifen
gegeben und sie kalt abgeduscht. Laut eigener Aussage habe der Angeklagte viel Zeit mit den Jungen verbracht, während die Mutter ferngeschaut oder sich mit ihren Freundinnen getroffen und Alkohol konsumiert habe. Die gemeinsame Wohnung habe er als dreckig empfunden, habe sich vor ihr ebenso wie vor der Freundin geekelt. Er habe immer gedacht, dass die Beziehung zu ihr nicht lange dauern und er zu seiner Ex-Freundin zurückkehren werde, mit der er einen vierjährigen Sohn hat.
Zum Tatvorwurf sagte er, dass er gerade mit einem Freund telefoniert habe, als seine Freundin auf einmal geschrien habe. Fabio habe aus einem Auge geblutet, sein Gesicht sei geschwollen gewesen. Auf seine Frage, was sie machen sollten, habe die Frau geantwortet: „Wir können nichts machen wegen dem Jugendamt.“
Stattdessen habe sie ihre Mutter angerufen, diese habe empfohlen, dem Jungen Quark auf das Gesicht
zu schmieren. Dem Jungen sei es „sukzessive schlechter“gegangen, am nächsten Morgen sei er auf dem Weg zur Toilette umgekippt. Er habe dann zweimal mit seiner Freundin telefoniert, die gerade unterwegs gewesen sei, um „Gras zu kaufen“. Er habe dem Jungen den Quark aus dem Gesicht gewaschen und frische Sachen angezogen. Als die Mutter nach Hause gekommen sei, habe man die Rettung gerufen.
Der Prozess wird am morgigen Freitag, 15. Januar, fortgesetzt.