Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Lieber Geld zurück oder Gutschein? Diese Rechte gelten.
Open-Air-Events sind Höhepunkte im Kultursommer. Werden sie coronabedingt abgesagt, lautet die Frage: Geld zurück oder Gutschein?
DÜSSELDORF Die Hoffnung war groß, den Sommer 2021 wieder als unbeschwerten Kultur- und Konzertsommer erleben zu können. Längst ist klar: Große Veranstaltungen, ausverkaufte Konzerthallen und Festivals wird es auch in den kommenden Monaten nicht geben. Vor vier Wochen erst wurden sieben große Open-Air-Festivals abgesagt, dazu gehören unter anderem „Rock am Ring“am Nürburgring und das „Hurricane“-Festival in Niedersachen. Sie alle sind auf das kommende Jahr verschoben worden, Ersatztermine gibt es bereits. Die Tickets behalten ihre Gültigkeit.
Aber muss ich dann den Termin wahrnehmen? Oder kann ich einen Gutschein bekommen? Oder gleich mein Geld zurück? Wie sieht es mit dem Anspruch auf eine Erstattung aus, vor allem dann, wenn die Veranstaltung ein zweites Mal nicht stattfinden konnte? Diese Fragen beschäftigen viele verhinderte Konzertgänger.
Grundsätzlich gelten bei abgesagten Veranstaltungen wie Rockfestivals, Theateraufführungen oder klassischen Konzerten ähnliche Regeln wie bei gebuchten Pauschalreisen: Wenn etwas abgesagt wird, können Verbraucher prinzipiell ihre Karten zurückgeben, die Buchung stornieren und das gezahlte Geld zurückverlangen. Einen Gutschein als Ersatz müssen Käufer nur akzeptieren, wenn sie ihr Ticket vor dem 8. März 2020 gekauft haben. Dieser Gutschein gilt dann bis Ende dieses Jahres. Hat der Kunde ihn bis dahin nicht eingelöst, muss das Geld zurückgegeben werden, einschließlich einer eventuellen Vorverkaufsgebühr. Nur in Härtefällen muss das Geld sofort erstattet werden – etwa dann, wenn ein Konzert während eines Urlaubsaufenthalts stattgefunden hätte.
Die Gutscheinlösung, die für Käufe vor dem 8. März des vergangenen Jahres gilt, wurde vom Gesetzgeber so beschlossen. Sie ist aber auschließlich für Veranstaltungen bindend, während der Kunde bei der Absage einer Pauschalreise sofort auf die Erstattung einer möglichen
Vorauszahlung beharren kann. Wer sich allerdings auf eine vom Reisebüro oder Veranstalter angebotene Gutscheinlösung eingelassen hat, hilft möglicherweise dabei, den Veranstalter vor Existenznot oder gar vor der Pleite zu bewahren.
Bei „Rock am Ring“etwa ist die Lösung für die Verbraucher offenbar simpel: Wie im vergangenen Jahr soll es bald wieder eine Online-Plattform
geben, auf der die diesjährigen Tickets in Karten für das kommende Jahr umgewandelt werden können. „In wenigen Wochen“, wie der Veranstalter kürzlich auf seiner Website mitgeteilt hat. Passiert ist das bisher aber noch nicht. Auf dieser Plattform soll der Kunde dann sein Ticket für die Veranstaltung 2021 in eines für 2022 tauschen können. Will er das nicht, kann er sein Geld zurückverlangen. So einfach ist die Abwicklung aber nicht überall. Um das Geld für das „Hurricane“-Festival zurückzubekommen, muss der Kunde die Unzumutbarkeit seiner Teilnahme im kommenden Jahr schriftlich darlegen.
Beide Festivals werden zwar offiziell von Eventim Live, das zu CTS Eventim gehört, beworben, allerdings von unterschiedlichen Tochtergesellschaften veranstaltet. Da die Veranstalter selbst bestimmen, wie sie mit der Ticketsituation umgehen, sind auch verschiedene Handhabungen möglich. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Was sich aber sowohl bei kleinen als auch bei großen Veranstaltern zeigt: Meist werden gleich Ersatztermine für das kommende Jahr angeboten, für die die Tickets genutzt werden können. Eine sofortige Rückerstattung wird nicht proaktiv beworben, auch nicht für Tickets, die nach dem 8. März 2020 gekauft worden sind.
Übrigens: So manche Stars sind derzeit auch live im Netz zu sehen – als Alternative beispielsweise für Veranstaltungen, die wegen der Pandemie nicht vor Live-Publikum stattfinden können. Eine Übertragung im Internet gilt aber nicht als gleichwertiger Ersatz für ein VorOrt-Event. Wer ein als Präsenzveranstaltung geplantes Konzert also nicht auf der eigenen Couch online verfolgen möchte, kann sein gezahltes Geld zurückfordern.