Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Maaßen wegen Untreue verurteilt
Ex-Chef der GWSG erhielt eine Bewährungsstrafe, die Mitangeklagten wurden verurteilt.
MÖNCHENGLADBACH Nach nur vier Prozesstagen ist der ehemalige GWSG-Geschäftsführer Armin Maaßen wegen Untreue in fünf Fällen sowie Beihilfe zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen in 28 Fällen zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zudem muss er innerhalb eines Jahres 400 Sozialstunden ableisten.
Weitere Urteile ergingen gegen drei Mitangeklagte, die ein Malerkartell gebildet hatten. Alle standen auf einer Handwerkerliste der GWSG und gaben zwischen 2010 und 2014 bei Ausschreibungen für Maler- sowie Fassadendämmarbeiten zuvor untereinander abgesprochene Angebote ab. Zwei der Betriebe erhielten später sogenannte Nachunternehmerschafts-Verträge und wurden für die Arbeiten auf diesen Baustellen dann auf Stundenbasis entlohnt. Initiator dieses Kartells soll ein inzwischen verstorbener Maler-Kollege gewesen sein.
Ein 62-Jähriger erhielt für die wettbewerbsbeschränkende Absprache bei Ausschreibungen in 28 Fällen eine anderthalbjährige bewährungsfähige Strafe verbunden mit der Auflage, 40.000 Euro an ein Kinderhospiz zu zahlen. Laut Kammer habe diese seine Reue „nicht ganz nachvollziehen“können und sehe die Beschreibung seiner Beteiligung an dem Kartell als „eher beschönigend“an.
Ein 54-Jähriger erhielt für verbotene Preisabsprachen in 26 Fällen eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und einem Monat ohne weitere Auflagen. Der Maler- und Lackierermeister hatte in einem Kartellverfahren des Oberlandesgerichts Düsseldorf bereits eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro zahlen müssen.
Ein 61-Jähriger muss für verbotene Preisabsprachen in 21 Fällen 130 Tagessätze zu 115 Euro zahlen. Laut Kammer habe er, da er nicht von den Preisabsprachen profitiert habe, somit „im Gefüge der Angeklagten die mildeste Strafe“erhalten. Auch dieser Angeklagte hatte zuvor in dem Kartellverfahren eine Geldbuße von 35.000 Euro auferlegt bekommen.
Ursprünglich waren für den Prozess insgesamt 15 Verhandlungstage vorgesehen gewesen. Die deutliche Verkürzung entstand durch Verständigungen bei drei sowie geständigen Einlassungen aller vier Angeklagten. Zudem wurde eine Vielzahl der Anklagepunkte gegen Maaßen vorab eingestellt. So blieben als Vorwürfe die Überlassung von Transporter sowie Tankkarte der GWSG an Maaßens Söhne und die Beihilfe zu den Preisabsprachen innerhalb des Malerkartells, da er davon wusste und diese duldete.
Die GWSG hatte Maaßen bereits vor Jahren auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 1,2 Millionen Euro verklagt. Umgekehrt hatte der gekündigte Chef der Stadttochter arbeitsrechtliche Verfahren gegen die Wohnungsbaugesellschaft angestrengt. 2018 verständigten sich daraufhin beide Parteien auf einen Vergleich in Höhe von 300.000 Euro, die Maaßen zahlte.