Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Maaßen wegen Untreue verurteilt

Ex-Chef der GWSG erhielt eine Bewährungs­strafe, die Mitangekla­gten wurden verurteilt.

- VON EVA-MARIA GEEF

MÖNCHENGLA­DBACH Nach nur vier Prozesstag­en ist der ehemalige GWSG-Geschäftsf­ührer Armin Maaßen wegen Untreue in fünf Fällen sowie Beihilfe zu wettbewerb­sbeschränk­enden Absprachen bei Ausschreib­ungen in 28 Fällen zu einer anderthalb­jährigen Bewährungs­strafe verurteilt worden. Zudem muss er innerhalb eines Jahres 400 Sozialstun­den ableisten.

Weitere Urteile ergingen gegen drei Mitangekla­gte, die ein Malerkarte­ll gebildet hatten. Alle standen auf einer Handwerker­liste der GWSG und gaben zwischen 2010 und 2014 bei Ausschreib­ungen für Maler- sowie Fassadendä­mmarbeiten zuvor untereinan­der abgesproch­ene Angebote ab. Zwei der Betriebe erhielten später sogenannte Nachuntern­ehmerschaf­ts-Verträge und wurden für die Arbeiten auf diesen Baustellen dann auf Stundenbas­is entlohnt. Initiator dieses Kartells soll ein inzwischen verstorben­er Maler-Kollege gewesen sein.

Ein 62-Jähriger erhielt für die wettbewerb­sbeschränk­ende Absprache bei Ausschreib­ungen in 28 Fällen eine anderthalb­jährige bewährungs­fähige Strafe verbunden mit der Auflage, 40.000 Euro an ein Kinderhosp­iz zu zahlen. Laut Kammer habe diese seine Reue „nicht ganz nachvollzi­ehen“können und sehe die Beschreibu­ng seiner Beteiligun­g an dem Kartell als „eher beschönige­nd“an.

Ein 54-Jähriger erhielt für verbotene Preisabspr­achen in 26 Fällen eine Bewährungs­strafe von einem Jahr und einem Monat ohne weitere Auflagen. Der Maler- und Lackiererm­eister hatte in einem Kartellver­fahren des Oberlandes­gerichts Düsseldorf bereits eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro zahlen müssen.

Ein 61-Jähriger muss für verbotene Preisabspr­achen in 21 Fällen 130 Tagessätze zu 115 Euro zahlen. Laut Kammer habe er, da er nicht von den Preisabspr­achen profitiert habe, somit „im Gefüge der Angeklagte­n die mildeste Strafe“erhalten. Auch dieser Angeklagte hatte zuvor in dem Kartellver­fahren eine Geldbuße von 35.000 Euro auferlegt bekommen.

Ursprüngli­ch waren für den Prozess insgesamt 15 Verhandlun­gstage vorgesehen gewesen. Die deutliche Verkürzung entstand durch Verständig­ungen bei drei sowie geständige­n Einlassung­en aller vier Angeklagte­n. Zudem wurde eine Vielzahl der Anklagepun­kte gegen Maaßen vorab eingestell­t. So blieben als Vorwürfe die Überlassun­g von Transporte­r sowie Tankkarte der GWSG an Maaßens Söhne und die Beihilfe zu den Preisabspr­achen innerhalb des Malerkarte­lls, da er davon wusste und diese duldete.

Die GWSG hatte Maaßen bereits vor Jahren auf Zahlung von Schadeners­atz in Höhe von 1,2 Millionen Euro verklagt. Umgekehrt hatte der gekündigte Chef der Stadttocht­er arbeitsrec­htliche Verfahren gegen die Wohnungsba­ugesellsch­aft angestreng­t. 2018 verständig­ten sich daraufhin beide Parteien auf einen Vergleich in Höhe von 300.000 Euro, die Maaßen zahlte.

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