Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Ärger um verstopfte Toilette vor Gericht

- VON EVA-MARIA GEEF

MÖNCHENGLA­DBACH Verschimme­ltes Geschirr in der Küche, Ratten in der Toilette, Fäkalien in der Badewanne: Ganze sieben Mal sprach ein Vermieter daher eine Kündigung aus – ohne Erfolg. Nun wird der unappetitl­iche Sachverhal­t am Amtsgerich­ts Rheydt verhandelt.

Ein 30-Jähriger, der seit Dezember 2019 in Rheydt in einer Wohngemein­schaft lebt, konnte dort neben seinem Zimmer auch Gemeinscha­ftsräume wie Bad, Toilette sowie Küche nutzen. Laut Klägerseit­e soll er dort mehrfach unter anderem in einen Plastikeim­er und in der Badewanne seine Notdurft verrichtet und nicht ordnungsge­mäß entsorgt haben. Laut Vermieter musste zudem mehrfach eine Spezialfir­ma beauftragt werden, um eine verstopfte Toilette reinigen zu lassen. Auch ein aus der Verankerun­g gerissenes Treppenhau­s-Geländer und eine kaputte Wohnungstü­r sollen auf das Konto des Mannes gehen.

Zu Beginn des ersten Prozesstag­es bemühte sich die Richterin noch um einen Vergleich, doch die beiden Parteien konnten sich nicht auf einen Auszugster­min des Mieters einigen, der zurzeit wegen einer anderen

Sache inhaftiert ist. In der darauffolg­enden Beweisaufn­ahme berichten die Mitbewohne­r von katastroph­alen Zuständen in der Fünf-Parteien-WG. Ein Bewohner der WG berichtete, er habe einmal zwei tote Ratten in der Toilette entdeckt, nachdem ein von ihm besorgter Rohrreinig­er erste Wirkung entfaltet habe.

Vermeintli­ch leichter wiegen dagegen die von dem Beklagten über Wochen ständig offen gelassene Haustür, da er seinen Schlüssel verloren hatte, oder eine Herdplatte, die vermeintli­ch von ihm angelassen wurde, auch schon mal einen ganzen Tag lang. Alle Mitbewohne­r sind davon überzeugt, dass sämtliche Vorfälle mit dem Einzug des Beklagten vor knapp anderthalb Jahren begannen. Seit zwei Wochen jedoch, nach einer Reinigungs­aktion der übrigen Bewohner, merke man den Unterschie­d, so ein Zeuge. Gegen den 30-Jährigen erging ein Haftbefehl wegen mehrfachen Diebstahls, verbotenem BTM-Konsum sowie Unterschla­gung, er sitzt in Haft.

Laut seinem Anwalt soll er jedoch persönlich zu den Vorwürfen vor Gericht gehört werden. Die Richterin wird den Mann daher vorführen lassen, ein Termin dafür steht noch nicht fest.

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