Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
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Flüchtender springt vom Balkon Ein 34-jähriger Mann hat am Donnerstagmittag erfolglos versucht, sich Kriminalbeamten mit einem Sprung vom Balkon zu entziehen. Der Grund für seine Flucht: Er wurde gesucht. Wie die Polizei mitteilte, hatten sich Beamte wegen eines Ermittlungsersuchens und eines Haftbefehls von einem Jahr, beides wegen Einbruchdiebstahls, auf die Spur des 34-Jährigen begeben. Ermittlungen führten sie zu einer Wohnung in Rheydt, in der der 34-Jährige zwar nicht gemeldet war, wo sie ihn aber vermuteten. Der Gesuchte entschloss sich zur Flucht und sprang dafür vom Balkon in der ersten Etage. Die Polizisten allerdings nahmen ebenfalls „die Beine in die Hand“und konnten den Mann fassen. Der 34-Jährige ließ sich dann ohne weiteren Widerstand festnehmen. Er wird nun im Gefängnis seine Haftstrafe antreten müssen.
Schwarzarbeits-Kontrolle Bei einer Überprüfung von acht Baustellen in Krefeld, Mönchengladbach sowie im Kreis Viersen fielen den Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ein ukrainischer sowie zwei bosnische Arbeitnehmer auf, die keine Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten oder denen eine Arbeitsaufnahme nicht gestattet war. Nach Einleitung eines Strafverfahrens wurde der Ukrainer an das zuständige Ausländeramt übergeben. Die Arbeitsverhältnisse der Bosnier werden noch geprüft. Gegen die Arbeitgeber wird gesondert ermittelt. Darüber hinaus kontrollierten die Beamten des Hauptzollamtes Krefeld die Einhaltung der Mindestlöhne, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden und alle Arbeitnehmer zur Sozialversicherung angemeldet waren.
Rasender Skateboard-Fahrer Verkehrspolizisten ist am Mittwoch ein Skateboard-Fahrer aufgefallen, der mit mehr als 25km/h unterwegs war. Es ergab sich zudem der Verdacht, dass er unter Drogeneinfluss stand. Wie die Polizei mitteilte, fuhr der 35-Jährige mit dem E-Board gegen 11.30 Uhr auf der Rheydter Straße und zeigte bei der Kontrolle Anzeichen, die typisch für den Einfluss von Betäubungsmitteln sind. Ein Drogenvortest bestätigte den Verdacht. Die Beamten wiesen den Mann deutlich darauf hin, dass die Nutzung eines E-Boards im öffentlichen Verkehrsraum nicht erlaubt ist.