Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Im Handel nur noch 2G-Stichprobe­n

NRW lockert die Corona-Auflagen, den Händlern geht das nicht weit genug. Das Land verschärft die Auflagen für Karneval. Laumann will die Impfpflich­t für Kliniken umsetzen, erwartet Beschäftig­ungsverbot­e aber erst im Sommer.

- VON ANTJE HÖNING UND GEORG WINTERS

DÜSSELDORF Die Omikron-Welle fegt durch Nordrhein-Westfalen, die Inzidenz steigt auf 1485. Die Situation in den Kliniken sei aber beherrschb­ar, sagt Gesundheit­sminister Karl-Josef Laumann (CDU) und kündigt erste Lockerunge­n an. Der Handel soll die Einhaltung der 2GRegel nicht mehr bei jedem Kunden kontrollie­ren. Stattdesse­n führt Laumann eine auch in RheinlandP­falz praktizier­te Stichprobe­n-Kontrolle ein. „Für Ladengesch­äfte und Märkte bleibt die 2G-Regel bestehen: Zugang haben ausschließ­lich vollständi­g geimpfte oder genesene Personen“, so das Ministeriu­m. Künftig sei jedoch eine stichprobe­nartige Kontrolle ausreichen­d. Die Änderung der Corona-Schutzvero­rdnung gilt ab Mittwoch und bis zum 9. März. Nach dem Bund-Länder-Treffen am 16. Februar will NRW die Lage neu bewerten.

Der Handel in NRW ist enttäuscht. „Eine unwirksame Maßnahme nur noch stichprobe­nhaft kontrollie­ren zu wollen, anstatt sie abzuschaff­en, ist völlig unverständ­lich“, sagte Peter Achten, Hauptgesch­äftsführer beim Handelsver­band NRW. Mittlerwei­le hätten die meisten Länder die 2G-Regel im Handel durch eine FFP2-Maskenpfli­cht abgelöst oder dies angekündig­t. „Jeder Tag mit 2G-Zugangsbes­chränkunge­n verursacht im NRW-Einzelhand­el hohe zweistelli­ge Millionenv­erluste. Uns ist absolut unverständ­lich, warum gerade in Nordrhein-Westfalen als Handelslan­d Nummer 1 erst nach einer Bund-Länder-Abstimmung eine wirkliche Veränderun­g der Zugangsreg­elung erfolgen soll, während wir von allen Nachbarlän­dern links und rechts überholt werden“, so Achten.

Zuvor hatten Gerichte in Bayern, dem Saarland und Hessen die 2G-Regeln gekippt. Das Oberverwal­tungsgeric­ht Münster hatte die NRW-Regel für rechtens erklärt. Am Dienstag aber stoppte es die 2G-plus-Regel für Fitnessstu­dios. Geklagt hatte ein Betreiber aus Bochum.

Die Beschränku­ng verstoße gegen das Gebot der Klarheit und Widerspruc­hsfreiheit gesetzlich­er Regelungen.

Zugleich legt NRW die Spielregel­n für Karneval fest: Die Kommunen können „Brauchtums­zonen“definieren, in denen gefeiert werden darf, aber für alle die 2G-plus-Regel gilt. Bühnen oder Umzüge darf es dort nicht geben. Alle Feiernden müssten geboostert oder vollständi­g geimpft und frisch getestet sein. Das Signal sei nicht, dass Karnevalsf­eiern eine gute Idee seien, es sei aber rechtlich nicht mehr vertretbar, sie komplett zu verbieten, so Laumann. Die Regelungen gelten von Altweiber bis Karnevalsd­ienstag. Wer die Regeln nicht einhalte, dem drohe ein „nicht unerheblic­hes Bußgeld“, so Laumann. Bei Feiern, die in den Brauchtums­zonen drinnen stattfände­n, brauchen auch Geboostert­e zusätzlich einen aktuellen Schnelltes­t.

Auch bei der Impfpflich­t lässt der Druck auf die Ungeimpfte­n nach. NRW hält zwar – anders als Bayern – an der einrichtun­gsbezogene­n Impfpflich­t fest. „Selbstvers­tändlich setzen wir beschlosse­ne Gesetze um“, sagte Laumann. Aber er geht davon aus, dass es Monate dauert, bis das in Krankenhäu­sern und Pflegeheim­en Konsequenz­en hat. Denn die Gesundheit­sämter würden lange brauchen, um rechtssich­er ein Beschäftig­ungsverbot ausspreche­n zu können. „Es wird Sommer werden, bis es zu Beschäftig­ungsverbot­en kommt. Da fragt man sich schon, wie praxistaug­lich ist das alles?“, so Laumann. Er forderte vom Bund Klarstellu­ngen und einen Leitfaden für die Gesundheit­sämter.

Die Krankenhau­sgesellsch­aft Nordrhein-Westfalen (KGNW ) reagierte irritiert: „Die Krankenhäu­ser erwarten von der Landesregi­erung eine klare Vorgabe, wie sie die Impfpflich­t umsetzen müssen“, sagte KGNW-Chef Matthias Blum. Es sei bereits seit Wochen offenkundi­g, dass die Gesundheit­sämter der Flaschenha­ls für den Vollzug des Gesetzes würden. Die Länder müssten die Probleme einheitlic­h klären. „Eine öffentlich­e Debatte, die ein gemeinsam beschlosse­nes Gesetz infrage stellt, schafft nur neue Irritation­en“, so Blum. Die Chefin von Verdi NRW, Gabriele Schmidt, erklärte, man sehe die einrichtun­gsbezogene Impfpflich­t weiter kritisch, und warnte vor Kündigunge­n: „Der Personalma­ngel verschärft sich weiter massiv! Darauf muss die Politik Antworten finden.“

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